Amtsgericht Zerbst verurteilt 61-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs Bewährungsstrafe für Streicheleinheiten mit Tochter
Zerbst. In der Fortsetzungsverhandlung vom 1. November wurde gestern ein 61-jähriger Zerbster von Richterin Kathrin Benedict wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Vorgeschichte: Nach einem Familienfest fuhren der Angeklagte und seine drei Kinder Sarah*, Christoph und Janin zu ihm nach Hause. Sarah schlief dabei im Bett ihres Vaters. Dabei hat Janin, die im Vorraum übernachtete, Sätze gehört wie: "Wo hast du die Kondome? Ich werde schon nicht schwanger. Du kannst dich wieder anziehen." Der Angeklagte bestritt die Tat.
Gestern wurden der Sohn des Angeklagten und die Pflegemutter von Janin gehört. "Als ich sie abholte, war sie sehr still", erzählte die Pflegemutter. Auf dem Heimweg suchte sie das Gespräch und wiederholte letztendlich jene Sätze, die am ersten Verhandlungstag zur Aussprache kamen.
Man habe hier eine besondere Situation, begann die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ihr Plädoyer. Die Anklage beruhe auf Aussagen einer Dritten. Der Aussage der Stieftochter wurde aber Glauben geschenkt, so dass der Tatbestand einer se-xuellen Handlung erfüllt ist. Weiteres Indiz sei eine SMS gewesen, in der sich der Vater bei Sarah für Vorgefallenes entschuldigt. Streicheln und küssen reichen aus. Ob mehr war, könne nicht festgestellt werden.
Die Verteidigung zweifelte die Aussagen von Janin an. "Sie selbst hat keinen Vater mehr, vielleicht spielt hier Eifersucht eine Rolle", sagte Anwältin Annegret Schumann. Außerdem hielt sie es für vage, ein Urteil zu fällen aus etwas Gehörtem und beantragte Freispruch.
Das Jugendschöffengericht um Richterin Benedict stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu. "Die Aussage von Janin war so originell, dass man ausschließen kann, dass sie jemanden beschuldigen will." Die Summe der Angaben ließ das Gericht die Schuld erkennen. "Hier hat sich aus dem emotionalen Halt, den sie sich wohl beide geben, etwas entwickelt, was nicht hätte passieren dürfen", mahnte die Richterin. Ein Gespräch zwischen Staatsanwalt und Verteidigerin vor der Urteilsverkündung lässt vermuten, dass die Verhandlung in Berufung geht.
* (Namen v. d. R. geändert)