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Umlage zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung wird vereinheitlicht Neue Satzung gilt in Zukunft für alle

Von Daniela Apel 28.12.2010, 05:27

Fortan gilt innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst eine einheitliche Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle. Das hat der Stadtrat beschlossen. Das Gremium folgte damit der mehrheitlichen Meinung in den 24 Ortschaftsräten. Zwischen Bias und Zernitz war das Paragraphenwerk 13-mal durchgegangen, elfmal wurde es abgelehnt.

Zerbst. Zwischen September und November durchlief die Satzung zur Gewässerumlage die einzelnen Ortschaftsräte. In manchen ging sie kommentarlos durch, in anderen wiederum führte sie zu regen Diskussionen. In Buhlendorf und Walternienburg beispielsweise sorgte die neue Berechnungsgrundlage für Unverständnis.

Während die Umlage bislang allein über die Fläche ermittelt wurde, spielt künftig ein so genannter "Erschwernisbeitrag" hinein, für den die Anzahl der auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Einwohner maßgebend ist. Dahinter steckt der Gedanke, dass von versiegelten Flächen mehr Wasser in die zu unterhaltenden Gräben fließt als von Äckern oder Waldflächen, wo ein Teil des Niederschlags versickert.

Nur: "Wenn in einem Haus zehn Personen wohnen, fließt nicht mehr Wasser in den Graben, als wenn dort bloß einer wohnt", konnte die Walternienburger Ortschaftsrätin Margitta Steinz dieser Argumentation nicht folgen. Und sie war damit nicht die einzige. "Ich bezahle die Versiegelung mit, obwohl ich auf meinem Hof keine versiegelte Fläche habe", konnte auch das Buhlendorfer Ratsmitglied Thomas Borutzki die Neuregelung nicht nachvollziehen.

Festgeschrieben ist diese im Wassergesetz von Sachsen-Anhalt, das zum 1. Januar 2010 entsprechend geändert wurde. Und an das seither geltende neue Recht waren die zwischen Bornum und Zernitz bereits bestehenden Satzungen nun anzupassen. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Umlage der Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde auszuweiten und zu vereinheitlichen. So existierte bislang keine solche Satzung für die Ortschaften Bias, Gehrden, Gödnitz, Güterglück, Jütrichau, Leps, Luso, Moritz, Pulspforde und Steutz. Auch für die Gemarkung Zerbst gab es noch keine. Für all diese Orte wird das neue Paragraphenwerk ab 2011 in Kraft treten, in den übrigen, für die die Umlage der Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer nichts Neues ist, gilt es rückwirkend zum 1. Januar 2010.

In einigen Ortschaftsräten war bemängelt worden, dass sie über eine Satzung befinden sollen, ohne die Beitragssätze zu kennen. In Nutha wurden in dem Zusammenhang Befürchtungen um eine mögliche Abzocke der Bürger geäußert. Die Höhe der Umlage wird jedoch alljährlich immer separat beschlossen.

Manchenorts wiederum führte die dort herrschende Unzufriedenheit mit der Unterhaltung der Gräben zur Ablehnung der Satzung. "Wir werden für etwas zur Kasse gebeten, wofür wir keine Leistung erhalten", kritisierte da der Güterglücker Ortsbürgermeister Lutz Voßfeldt.

In Orten, die früher zur Verwaltungsgemeinschaft Zerbster Land gehörten, sah der eine oder andere mit der Satzung eine doppelte Belastung auf die Bürger zukommen. So wurde unter anderem in Steutz daran erinnert, dass die Grundsteuer A einst angehoben wurde, um die Gewässerumlage zu begleichen. Seither sind allerdings Jahre ins Land gezogen, in denen der Beitrag für die Grabenpflege anstieg, die Steuer aber konstant blieb.

Letztlich befürwortete eine knappe Mehrheit der Ortschaftsräte die Satzung, die der Stadtrat inzwischen beschloss.