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Einbürgerungen in Anhalt-Bitterfeld Deutsche Staatsbürgerschaft wird von Ausländern als "Wert an sich" betrachtet

Von Thomas Drechsel 08.12.2010, 04:28

Köthen/Zerbst. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurden seit Anfang 2008 bis einschließlich gestern insgesamt 72 Ausländer nach Deutschland eingebürgert. "Wir Deutsche sehen es zuweilen nicht als sonderlich großen Wert an, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Andere sehen das ganz anders", weiß Landrat Uwe Schulze: Er nimmt den "neuen Deutschen" den Schwur ab und singt mit ihnen die Nationalhymne. Gestern Nachmittag war auch der Zerbster Antonio Manuel da Silva Ferreira unter den zehn "jüngsten Deutschen", nachdem Schulze die Einbürgerungsurkunden überreicht hatte.

Zugleich wurde seit 2008 noch kein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft abgelehnt. "In der Regel wird bereits im Beratungsgespräch auf fehlende Voraussetzungen für eine Einbürgerung hingewiesen, um spätere Ablehnungen zu vermeiden", erklärte Isolde Firchau, die genau für diese Fragen zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt.

Um eingebürgert zu werden, müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss eine "reine Weste" haben, darf also nicht straffällig geworden sein. Er muss eine eigene Wohnung oder ein geeignetes Unterkommen haben und sich selbst versorgen können – durch ein Arbeitseinkommen etwa. Er muss sich und seine Angehörigen ernähren können. Der klassische Fall ist die Verbindung mit einem deutschen Staatsbürger. Nach drei Jahren ständigem Aufenthalt als Verheirateter kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

Blick ins alte Leben

Ein reguläres Recht auf Einbürgerung haben Ausländer nach mindestens acht Jahren ununterbrochenen gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland. Doch auch diese Einbürgerungen müssen Grundbe- dingungen erfüllen. So müssen die Antragsteller gut Deutsch können, sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, und natürlich müssen sie den seit 2007 vorgeschriebenen Einbürgerungstest bestehen. Aus 300 Fragen werden 33 ausgewählt. Davon müssen mindestens 17 richtig beantwortet werden.

Parallel wird bei Polizei, Arbeitsagentur, Verfassungsschutz und Botschaft des Herkunftslandes nachgefragt. Gewöhnlich dauert ein Einbürgerungsverfahren drei bis sechs Monate – wenn aus den angefragten Behörden keine weiteren Nachforschungen resultieren.

2010 hat Isolde Firchau rund 100 Beratungsgespräche mit potenziellen Antragstellern auf Einbürgerung geführt. "28 haben dann tatsächlich die Einbürgerung beantragt." Abgelehnt wurde noch niemand, weil Anträge zurückgezogen werden, wenn sichtbar wird, dass er abzulehnen ist.

Deutsch ist nicht billig

Die Einbürgerung ist nicht ganz billig. Die Behörde berechnet pauschal 255 Euro pro Antrag als Einbürgerungskosten. Hinzu kommen eventuelle Kosten der Entlassung aus der Ursprungs-Staatsbürgerschaft sowie die Kosten für die neuen deutschen Papiere. Ferner sind auch die Kosten des Einbürgerungstests sowie des Deutsch-Kurses zu bezahlen.

All dies ist zu bedenken und eine weitere Hürde für die Antragsteller. "In der Regel haben aber Antragsteller eine Arbeit. Wir helfen auch, die Situation realistisch einzuschätzen. Nach ihrer Einbürgerung sind manche dem Amt wegen der Beratung und Hilfe so verbunden, dass sie noch Monate später immer mal vorbeischauen", erzählt Frau Firchau. Dabei handelt es sich um Menschen aller Schichten und Qualifikation: Selbständige, Ärzte, Bauarbeiter, auch Arbeitsuchende. "Sie wollen sehr gern Deutsche werden. Das merkt man auch daran, wie inbrünstig sie beispielsweise die Nationalhymne singen."