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Straßenausbaubeitragssatzung für Zerbst ganz knapp gescheitert / Ortsbürgermeister Ralf Müller: "Es wäre das Ende des ländlichen Wegebaus gewesen"

Von Thomas Drechsel 31.12.2010, 04:32

Zerbst. Der Stadtrat Zerbst lehnte unmittelbar vor Weihnachten eine neu gefasste Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge für die Stadt Zerbst sowie ihre Ortsteile Bias, Luso, Bone, Mühlsdorf, Pulspforde und Bonitz ab. Weil die Stimmen nicht sauber gezählt wurden, wiederholte Stadtratsvorsitzender Wilfried Bustro die Abstimmung dreimal. Die letztlich gültige Stimmerfassung erbrachte Gleichstand. 16 Ja-Stimmen standen genauso viele Nein-Stimmen gegenüber, vier Stadträte hatten sich enthalten. Damit war die Satzung abgelehnt.

"Diese Satzung betrifft die Stadt überhaupt nicht, sondern nur die Ortschaften. Ich appelliere dringend, den wiederkehrenden Beitrag zu formulieren. Sonst ist das hier das Ende des ländlichen Wegebaus", hatte der Lusoer Ortsbürgermeister Ralf Müller (CDU) zuvor erklärt. Auch der Zerbster Stadtrat und FDP-Fraktionschef Steffen Grey äußerte sich erneut. Er habe bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass "noch keine Anliegerstraße in Zerbst ausgebaut wurde, somit das hiesige Prinzip des einmaligen Beitrags noch nicht angewendet" worden sei. Folglich könne die Stadt durchaus darüber nachdenken, vom einst gewählten Prinzip des einmaligen Beitrages zu dem des wiederkehrenden zu wechseln.

Dies ließ Bernd Köhler, Leiter Bauverwaltung, so nicht stehen. An Müller gewandt, erklärte er die zwingende Notwendigkeit des Satzungsbeschlusses, denn nur so sei auch künftig geförderter Straßenausbau möglich. An Grey gewandt verwies er auf die sehr wohl bereits angewendete Praxis der einmaligen Beitragsberechnung. Somit sei es unter Wahrung des Gleichbehandlungsprinzips nicht möglich, vom Einmal-Prinzip auf das des wiederkehrenden Beitrags zu wechseln.

Anlass war die Anpassung der einst nur für die Stadt Zerbst beschlossenen Satzung an ein neues, überarbeitetes Musterregelwerk. Im Prinzip stammt der Satzungstext noch aus dem Jahr 1997. Das Muster wurde jedoch bereits mehrfach verändert, beispielsweise jüngerer Rechtsprechung angepasst.

Sehr bedeutsam jedoch ist, dass die einstigen Gemeinden durchweg nicht das (Zerbster) Prinzip des einmaligen, sondern das des wiederkehrenden Beitrages in ihren Satzungen beschlossen hatten. Dies galt und gilt auch künftig fort, sogar für Pulspforde, Luso und Bias. Die für Zerbst zu novellierende Satzung greift allerdings in die Berechnungen für die Außenbereiche dieser einstigen Gemeinden ein: Sollten künftig in den Gemarkungen der drei genannten einstigen Gemeinden Wirtschaftswege oder per ländlichem Wegebau errichtete Feldwege grundhaft ausgebaut werden müssen, dann werden ausschließlich die angrenzenden Grundstückseigentümer nach dem Prinzip des einmaligen Beitrages mit einer anteiligen Finanzierung der Bauarbeiten befrachtet.

Wie sich die Möglichkeiten zum Straßenausbau im kommenden Jahr nun entwickeln, weil die Ausbaubeitragssatzung nicht beschlossen wurde, blieb am Sitzungsabend offen. In Zerbst werden aktuell nur Kreisstraßenabschnitte ausgebaut, die Kastanienallee ist in Vorbereitung.