1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Für Platten-Nachfolge gibt es Bürgerversammlung

EIL

Abriss am Breiten Weg Für Platten-Nachfolge gibt es Bürgerversammlung

Von Martin Rieß 05.03.2014, 02:21

Magdeburg I Die Entkernung des Blocks Breiter Weg 261 bis 264 ist im Gange. Zu den ersten Berichten zum bevorstehenden Abriss haben sich zahlreiche Leser gemeldet mit Zustimmung und Wünschen für die Neubebauung, aber auch mit der Forderung nach der Schaffung von Grünflächen. Die Volksstimme ist anhand des Materials aus der Stadtverwaltung Fragen rund ums Bauen in Magdeburg nachgegangen.

Welche Bestimmungen gelten bei einer Bebauung?

Die rechtliche Grundlage für den Bau von Gebäuden ist das Baugesetzbuch (BauGB). Auf dessen Grundlage werden Pläne und Satzungen erarbeitet. Die Bebauungspläne setzen fest, welche Regeln aus städtebaulicher Sicht auf den Neubauflächen eingehalten werden müssen. Sie werden durch den Stadtrat als Satzung beschlossen. Als "Ortsgesetz" müssen sie zwingend eingehalten werden.

Für Gebiete, für es keinen Bebauungsplan gibt, gelten statt dessen die Vorschriften des Baugesetzbuches für "Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" und für das "Bauen im Außenbereich".

Was kann über den Bebauungsplan geregelt werden?

Die architektonische Gestaltung ist grundsätzlich Sache des Bauherrn. Doch aus städtebaulichen Gründen können im Bebauungsplan eine Reihe von Punkten festgelegt werden. Sie alle sind im Paragraf 9 des Baugesetzbuches notiert. Zu ihnen gehört die "Art der baulichen Nutzung" - ob das Gebäude also zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbeflächen genutzt werden darf. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Städtebaus, der per Bebauungsplan festgelegt werden kann, sind die Maße - zum Beispiel Höhe, Länge, Breite, Geschossflächenzahl und Grad der Versiegelung. Festgelegt werden können auch die Baufluchten - ob also ein Neubau in einem bestimmten Maße an den Nachbarhäusern ausgerichtet werden muss. Im Bebauungsplan wird zudem oft die "Stellung baulicher Anlagen" festgelegt. Dazu zählen Abstände eines Gebäudes zur Straße oder zu Nachbargebäuden. Eine wichtige Regelung in dem Plan ist darüber hinaus oft auch die Schaffung von Pkw-Stellplätzen und die Lage der Zufahrten.

Auch eine Gestaltungssatzung kann in die Erstellung eines Bebauungsplans eingebunden werden. Bekannt ist diese Möglichkeit als "Huckepacksatzung".

Was kann der Bauherr selbst entscheiden?

Bauherren können sich im Rahmen der im Bebauungsplan festgeschriebenen Regeln frei bewegen. Die genaue Ausgestaltung der Gebäude - Grundrisse und Anordnung der Nutzungen - wird im Bebauungsplan beispielsweise nicht geregelt.

Wie können sich nun aber dieBürger in die Planungen für Bauprojekte einbringen?

Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt, wenn für die städtebauliche Ordnung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Zum Vorentwurf für einen Bebauungsplan gibt es eine Bürgerversammlung. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplans ausgelegt. Dies wird eine Woche vorher bekanntgemacht.

Die Anregungen der Bürger werden aufgenommen und geprüft. Alle Anregungen werden in einem "Abwägungskatalog" erfasst. Die Verwaltung macht einen Vorschlag zum Umgang mit den Anregungen. Dabei wird mit einer fachlichen Begründung dargelegt, warum einer Anregung gefolgt werden sollte oder nicht. Über den Umgang mit den Anregungen der Bürger entscheidet abschließend der Stadtrat.

Den Bürgern wird das Ergebnis der Abwägung - also der jeweilige Stadtratsbeschluss - nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.

Wer entscheidet, ob auf einem Gelände anstelle einer vormaligen Bebauung neu gebaut wird oder ob hier Grünflächen entstehen?

Wenn ein Grundstück im so genannten Innenbereich liegt, handelt es sich grundsätzlich um Bauland. Sollte das Baurecht entzogen werden, hätte dies eine Entschädigung für den Eigentümer zur Folge. Übrigens gibt es aber grundsätzlich auch keine Pflicht, Grundstücke zu bebauen. Der Eigentümer kann wählen, ob er ein neues Gebäude baut oder sein Grundstück begrünt.

Was ist der derzeitige Stand und der zeitliche Plan für das Gebiet am Breiten Weg zwischen Kepler- und Danzstraße?

Für eine Neubebauung ist hier ein Bauleitplan zwingend erforderlich. Es existiert bereits ein sogenannter Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 241-1 "Breiter Weg Südabschnitt/ Danzstraße". Der Bebauungsplan liegt als Vorentwurf vor. Das weitere Vorgehen werden alle beteiligten Ämter und die Investoren bei einem Termin in diesem Monat abstimmen. Für den Sommer dieses Jahres ist eine Bürgerversammlung geplant. Zudem soll unter anderem die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Über alle Verfahrensschritte entscheidet der Stadtrat. Ein Abriss von Gebäuden kann unabhängig vom Verfahrensstand des Bebauungsplans erfolgen.