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Ab 2016 dürfen Eltern aussuchen, welche Schule ihr Kind besuchen soll Neue Wahlfreiheit für Abc-Schützen

Von Katja Tessnow 24.01.2015, 02:04

Bisher schrieben über 30 Grundschulbezirke vor, wo Eltern ihre Abc-Schützen zur Einschulung anzumelden hatten; in der Regel gleich um die Ecke. Der fürs Kind befohlenen Schule konnte nur ausweichen, wer eine Einrichtung in freier Trägerschaft auswählte. Das ändert sich ab 2016.

Magdeburg l Der Ratsbeschluss am Donnerstag markiert einen weiteren Schritt in Richtung kompletter Schulwahlfreiheit in Magdeburg. Ihm sind jahrelange politische Schlachten im Stadtrat und Zugeständnisse in der Vergangenheit vorausgegangen. Erst fielen die Einzugsbereiche für Gymnasien, dann die für Sekundar-/heute Gemeinschaftsschulen. Seit 2013 dürfen Stadtfelder Eltern - im "Modellversuch" - auch unter den Grundschulen in ihrem Viertel frei die passende Einrichtung für ihre Abc-Schützen auswählen. Ab 2016 billigt die Stadt dieses Wahlrecht allen Magdeburgern zu - allerdings innerhalb der Grenzen nunmehr zehn neu gezirkelter Einzugsbereiche.

Um ihren Zuschnitt tobte im Rat noch einmal ein rund einstündiger Kampf. In dessen Folge wurden - jeweils auf Antrag der Fraktionen CDU/FDP/BfM und Grüne - die Bezirke 3 (um Rothensee) und 8 (um Buckau, Salbke, Westerhüsen) erweitert. So wie in nebenstehender Karte abgebildet, sind sie nun beschlossene Sache. Was die Öffnung am Ende konkret - für die Schulplanung, für die Lehrer, aber vor allem für Eltern und Kinder in Magdeburg - mit sich bringt, wird erst die Zukunft erweisen.

Ein Fakt ist: Die Einzugsbereiche dienten in der Vergangenheit dazu, Schulstandorte vor Schließung zu bewahren und überhaupt - vor dem Hintergrund lange rückläufiger Schülerzahlen - eine Entwicklung des neuen Schulnetzes, inklusive kompletter Sanierung, in geordneten Bahnen zu ermöglichen.

Hintergrund der jahrelangen Verweigerung einer Wahlfreiheit für die Eltern war eben die Sorge der Verwaltung und einer Ratsmehrheit aus SPD und Linken vor einer Gefährdung von Schulen (das Land schreibt mindestens 80 Schüler vor) und einem Durcheinander, das dem Kurze-Beine-kurze-Wege-Prinzip zuwider liefe. Es könnte entstehen, wenn ein Run auf besonders beliebte Schulen deren Kapazitäten sprengt und das Los entscheiden muss, welches Kind aufgenommen wird. Das Kind mit Wohnort um die Ecke könnte den Kürzeren ziehen und somit könnten reihenweise und ungewollt längere Schulwege schon für Sechsjährige provoziert werden.

Erklärter Ratswillen ist es zwar, solche Verdrängungs- effekte zu vermeiden und Schülern aus dem jeweils alten Einzugsbereich Vorrang auf einen Platz in der ihrem Wohnort nächstliegenden Schule einzuräumen. Die Rechtskundigen der Verwaltung halten eine solche Regelung allerdings mit Blick auf das Landesschulrecht und das Prinzip der Gleichbehandlung aller Schüler eines Einzugsbereiches für nicht durchsetzbar. Als einzig rechtssicheres Auswahlprinzip gilt das Los.

Darauf verwiesen Oberbürgermeister Lutz Trümper und sein Bildungsbeigeordneter Matthias Puhle (beide SPD) mehrfach im Lauf der Debatte - bei einer Ratsmehrheit blieben die Warnungen ungehört. Das Risiko weiterer Schulwege an eine unerwünschte Einrichtung bleibt also bestehen, wenn auch die neuen Schulbezirksgrenzen die Auswirkungen im Gegensatz zu einer kompletten Wahlfreiheit im ganzen Stadtgebiet deutlich abmildern.

Dass die Teilfreigabe der bis dato eng um jede einzelne Schule herum gezirkelten Einzugsbereiche aktuell trotz mancher Bedenken den Segen der Stadtverwaltung (bei Enthaltung des Oberbürgermeisters) und einer Ratsmehrheit erhielt, hat mit steigenden Schülerzahlen zu tun. Sie verringern das Risiko eines Ausblutens just sanierter Schulstandorte und bringen im Gegenteil manchen Standort bis dicht an die Kapazitätsgrenze. Heißt: Einige Magdeburger Grundschulen leiden aktuell weniger an Schülermangel als an absehbarer Raumknappheit, während andere Einrichtungen noch recht üppig freie Kapazitäten haben. Die neuen Schulbezirke sollen das Problem per Ausgleich lösen - und eben notfalls überzählige Abc-Schützen mit Lospech von einer überfüllten Schule an eine andere umleiten.

Der neue Grundschulstadtplan eröffnet Eltern von Abc-Schützen ab 2016 eine unterschiedlich große Auswahl: Während im Süden ein Maxibezirk mit sechs Schulen zur Auswahl entsteht, können Bewohner der Altstadt und von drei weiteren Bereichen im Norden und Westen der Stadt nur unter zwei Schulen aussuchen.

Einzig ohne Schulwahlfreiheit sollten nach dem Willen der Stadtverwaltung auch künftig die Rothenseer auskommen - zum Schutz ihrer zwar top sanierten, aber nicht sonderlich gut ausgelasteten Einrichtung vor Ort. Schulleitung, Kollegium, Elternschaft und Förderverein der Grundschule "Rothensee" erachten die freie Schulwahl für ihr Haus allerdings eher als Chance denn als Risiko und erhoffen sich Zuwanderung aus angrenzenden Stadtteilen. Dem Wunsch folgte eine Ratsmehrheit und schloss Rothensee an den neuen Schulbezirk 3 (An der Klosterwuhne und Am Vogelsang) an.

Im Jahr 2018 (Antrag von CDU/FDP/BfM und Grünen) soll eine "Evaluierung" die Auswirkungen der neuen Freiheit erforschen. Geraten doch Schulen in Gefahr, wird notfalls neu gezirkelt.

Schulschließungen - darin sind sich Rat und Verwaltung einig - sollen auf keinen Fall der Preis der Freiheit sein.