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Brandschutz und friedliches Miteinander im Mittelpunkt / Feuerwehr warnt vor Kohlenmonoxid Offenes Feuer, grillen auf dem Balkon - was ist erlaubt und was ist gefährlich?

Von Birgit Ahlert 29.03.2012, 03:19

Die ersten Sonnenstrahlen locken ins Freie: draußen sitzen, gesellig, das Wetter genießen - und dann vielleicht ein kleines Feuerchen ... Macht man das auf dem Balkon in der Stadt, kann der Abend allerdings auch schnell mal von der Feuerwehr beendet werden. Was ist überhaupt erlaubt?

Magdeburg l Dienstagnachmittag in der Sternstraße: Ein Anwohner bemerkte eine starke Rauchentwicklung im Bereich eines Hinterhauses in der Sternstraße. Er vermutete einen Brand und informierte die Feuerwehr. Diese entdeckte auf dem Balkon im ersten Obergeschoss einen Aztekenofen. Die Wohnungsmieterin hatte darin Zeitungen verbrannt. Glutreste waren allerdings auch schon auf den hölzernen Fußboden gefallen. Die Feuerwehr löschte und entsorgte das restliche Brennmaterial.

Ein Einzelfall? Nach Auskunft von Helge Langenhan, Leiter der Magdeburger Feuerwehr, ist es zumindest "eine große Seltenheit". "Die meisten Leute nehmen Abstand davon." Voraussetzung für so ein "Feuerspiel" ist, dass "keine Brandgefahr bestehen darf und keine Störung für die Nachbarn", betont Langenhan, "und die sind in der Regel genervt davon". Vermieter fordern deshalb zumeist von den Mietern, Derartiges zu unterlassen, so Langenhans Erfahrung.

Ein Balkon habe meist zu wenig Platz, dafür aber brennbares Material in der Nähe. "Da verbietet sich offenes Feuer von selbst." Das gelte für Feuerstellen wie so einen Aztekenofen ebenso wie für das Grillen auf dem Balkon, meint der Feuerwehrchef.

Allerdings: Deutschlandweit ist grillen mit Elektrogrill oder Aluschale oftmals nicht stringent verboten (wenn Mitmieter nicht durch Rauch und Geruch belästigt werden). Erlaubt ist meist ein derartiges Grillen drei- bis sechsmal im Jahr auch auf dem Balkon.

Wobei Magdeburgs Feuerwehr-Amtsleiter vor Aluschalen warnt: "Aluminium ist brennbar."

Der Vermieter bzw. Hauseigentümer hat das Recht, das Grillen generell zu untersagen. Um zu erwartende Streitigkeiten zwischen den Mietern von vornherein zu unterbinden, wird das Thema immer häufiger im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Der Deutsche Mieterbund rät, sich deshalb vor einem geplanten Grillvorhaben zu informieren. Ist das Grillen auf dem Balkon untersagt, riskiert der Mieter eine fristlose Kündigung. Besteht ein Grillverbot, bezieht dieses auch einen Elektrogrill ein.

Gefährlich ist übrigens nicht nur die Grillvorrichtung, betont Feuerwehrchef Langenhan: "Wer Wärme mit in die Wohnräume nehmen will, dem sei dringendst davon abgeraten! Das entstehende Kohlenmonoxid ist kreuzgefährlich." Es blockiert die roten Blutkörperchen und stoppt somit im Körper den Sauerstofftransport. "Die Vergiftung kann schnell zum Tod führen."

Auch geöffnete Fenster bilden eine Gefahr: Durch sie könnte das giftige Gas in die Wohnräume gelangen. Kohlenmonoxid ist nicht riechbar, gibt Helge Langenhan zu bedenken.