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Amt: Unklare Differenz zwischen Haushaltszahl und Teilnehmerkonten Statistik legt nahe: Magdeburger tricksen bei Rundfunkgebühren

Von Martin Rieß 16.08.2012, 05:20

Nicht unerheblich ist die Zahl derer, die sich in Magdeburg um die Rundfunkgebühren drücken - diesen Schluss lässt der Quartalsbericht des Amtes für Statistik zu. Die schwarzen Schafe unter den Fernsehzuschauern dürften es mit der Haushaltsabgabe ab kommenden Jahr aber schwerer haben.

Magdeburg l Eine neue Zeitrechnung für die Gebührenzahler beginnt am 1. Januar kommenden Jahres: Dann nämlich werden die Gelder, die im Wesentlichen in die Programme und die Verwaltungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD und ZDF fließen, nicht mehr pro Fernsehgerät, sondern pro Haushalt eingetrieben. Zuständig für den Gebühreneinzug ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Das Magdeburger Amt für Statistik hat passend dazu in seinem Quartalsbericht eine Untersuchung darüber veröffentlicht, wie sich die Rundfunkgebühren-Situation in der Landeshauptstadt darstellt. Die letzte Änderung der Regeln für die Gebühren hat es im Jahr 2005 gegeben. Damals hatten sich die Bundesländer darauf geeinigt, in Zukunft auch "neuartige Geräte" zu berücksichtigen. Damit war dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Menschen nicht mehr nur mit dem klassischen Fernseher oder Radio die Angebote von Fernseh- und Hörfunk nutzen, sondern dass sie die Programme auch mittels Computer oder Handy über das Internet empfangen.

Die damals neu eingeführte Regel besagt: Wer ein neuartiges Gerät besitzt, muss nicht gesondert bezahlen - sofern er bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet ist. Hier galt die sogenannte Zweitgeräteregelung, die dann zog, wenn ein Gebührenzahler in seinem Haushalt, für den bereits Gebühren entrichtet wurden, ein weiteres Gerät besaß. Nicht zum Zuge kommt diese Regelung, wenn in einem Haushalt ein weiterer Bewohner mehr als 299 Euro verdient oder wenn es sich um einen Zweithaushalt handelt. Entscheidend ist nicht, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt. Wer nur ein neuartiges Gerät anmeldete, bezahlte den Preis für diejenigen, die nur ein Radio angemeldet haben: 5,76 Euro pro Monat.

Eigens angemeldet worden sind laut Magdeburger Statistikamt mit Berufung auf die Zahlen der GEZ in Köln allerdings gerade einmal 960 neuartige Geräte zum Stichtag 31. Dezember. Allerdings ist dies im Vergleich mit Sachsen-Anhalt, wo 4609 der Geräte angemeldet waren, ein hoher Wert: 21 Prozent der Anmeldungen bei der GEZ für Computer und Co. entfielen auf die Landeshauptstadt, obwohl die Magdeburger gerade einmal zehn Prozent an der Einwohnerschaft Sachsen-Anhalts ausmachen.

Mehr als 200 Geräte kamen dabei übrigens in den Gebieten der Postleitzahlen 39104 und 39108 zusammen - im Wesentlichen also in der Altstadt und im östlichen Stadtfeld - sowie mehr als 150 im Postleitzahlenbereich 39106 und damit in der Alten Neustadt. Die Magdeburger Statistiker gehen davon aus, dass dies auf eine besonders hohe Zahl an Studenten in den drei Stadtteilen zurückgeht.

Elbestädter betrügen beim Zahlen der Fernsehgebühren

Insgesamt sei die Zahl der privaten Teilnehmerkonten, welche nicht von der Gebühr befreit sind, in Magdeburg von 2000 bis 2011 von 95 446 auf 97 035 um 1,7 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Teilnehmerkonten von 1 019 484 auf 958 299 um 3,3 Prozent gefallen.

In Magdeburg gab es laut Statistischem Landesamt im Jahr 2010 134 500 Haushalte. Das macht durchschnittlich pro Haushalt 1,72 Bewohner. Die Magdeburger Statistiker schreiben über die zu erwartende Zahl der Teilnehmerkonten: "Berücksichtigt man nun die Definition der Gebührenpflicht, sollte man einen Wert unterhalb der durchschnittlichen Haushaltsgröße erwarten."

Doch weit gefehlt: In Magdeburg gab es zum 31. Dezember 2011 nur 112 144 private Teilnehmerkonten. Das entspricht 2,066 Bewohnern pro Haushalt. Es darf spekuliert werden, woran das liegt. Vielleicht an einem bei den Behörden unbekannten Kinderreichtum in der Stadt? Angesichts fehlender Kindertagesstättenplätze mag manch Magdeburger dies gar nicht für abwegig halten. Oder die Differenz der statistischen Haushaltsgrößen liegt daran, dass viele Magdeburger weder über einen Fernseher, noch über ein Radio, einen Computer mit Internetzugang oder ein Smartphone verfügen. Doch beides ist kaum zu glauben. Wahrscheinlicher scheint: Viele drücken sich einfach um die Rundfunkgebühren.

Immerhin: Die Magdeburger sind im Vergleich zu ganz Sachsen-Anhalt kaum die größeren Gebührenpreller: Landesweit nämlich liegt die Haushaltsgröße, die sich aus den Gebührenkonten ergeben würde, bei 2,065 - bei einer durchschnittlichen statistischen Haushaltsgröße von 1,92 Menschen.

In Zukunft allerdings dürften es jene, die ohne Anmeldung fernsehen oder Radio hören, schwerer haben. Denn zum 1. Januar wird die Gebühr grundlegend umgestellt. Pro Haushalt werden 17,98 Euro monatlich fällig - unabhängig von der Art der Geräte oder der dort lebenden Personen. Das Amt für Statistik weist darauf hin, dass sich die Zahl der zahlenden Haushalte in der Landeshauptstadt um ein sattes Fünftel erhöhen wird - von den erwähnten 112 114 auf 135 000.

Während sich die Belastung für Haushalte, in denen mehrere Gebührenzahler leben, verringert, müssen Menschen, die bislang nur ein Radio oder ein neuartiges Gerät angemeldet haben - darunter eben auch die vielen Studenten aus der Altstadt, Stadtfeld-Ost und der Alten Neustadt - tiefer in die Tasche greifen: Die Differenz zwischen dem bisherigen auch für die neuartigen Geräte geltenden Monatsbetrag von 5,76 Euro zur neuen Haushaltspauschale summiert sich pro Jahr auf 146,64 Euro.

Im Vorfeld der Umstellung der GEZ auf die nun unter AZDBS (ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice) firmierende Einrichtung hatte es indes bereits Kritiken gegeben. Fragen des Datenschutzes spielten dabei - wie bereits in der Vergangenheit - ebenso eine wichtige Rolle wie auch die Frage, warum es im Zuge der Umstellung von der individuellen Erfassung pro Rundfunknutzer mit eigenem Einkommen hin zur Haushaltspauschale nicht zu einer gravierenden Verkleinerung der Behörde kommt.