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Ballungszentrum Halle mit Schutzgebieten übersät / Bau wichtiger Straße kommt nicht voran A 143: Warum eine Autobahn überdacht wird

Die kleine aber wichtige Autobahn A 143 bei Halle entwickelt sich zum nervenaufreibendsten und teuersten Straßenbauprojekt Sachsen-Anhalts. Seit neun Jahren zieht sich das Planverfahren hin. Ob je gebaut wird, entscheidet sich wohl in diesem Jahr auf höchster Ebene in Brüssel.

Von Jens Schmidt 25.02.2014, 02:21

Magdeburg l Autofahrer sind zunehmend genervt: Sie müssen wegen eines nur 12 Kilometer kleinen fehlenden Stückchens Autobahn Umwege durch Halle oder aber Schleichwege übers Land nehmen. Betroffen sind nicht nur Hallenser, sondern auch Magdeburger, Altmärker oder Bernburger, die nach Thüringen, Hessen oder in den Südwesten wollen. Die A 143 soll die Autobahn A 14 mit den neuen Autobahnen A 38 und A71 verbinden. Soll. Warum geht es nicht voran?

2005 waren die Pläne fix und fertig. Zuständig ist Sachsen-Anhalt. Mit der Planung beauftragt sind die erfahrenen Ingenieure der staatlichen Firma Deges. Der Naturschutzbund Nabu klagte. Die Planer verloren den Prozess 2007 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Warum?

Umwelt, Umwelt über alles

Wo die A 143 einmal hin soll, wächst das Kleine Knabenkraut. Die Orchidee gedeiht nicht weit von Halle, das zusammen mit Leipzig seit mehr als 150 Jahren ein Wirtschaftszentrum bildet. Mit all seinen Ausdünstungen. Keine 30 Kilometer Luftlinie entfernt liegt Leuna. Vor 1990 überzogen Chemie- und Kohlemief die Region. Jahrzehntelang. Das Knabenkraut überstand auch das.

Das spricht für einige Robustheit. Doch das interessiert keinen. Da die Knabenkraut-Exemplare im Zuge der Landwirtschaft vor allem in Norddeutschland zurückgegangen sind, wurde die Pflanze auf höchst-europäischer Ebene unter strengen Schutz gestellt. Und mit ihm das 674 Hektar große Areal nordwestlich von Halle, wo die Orchidee auf einem - ebenfalls streng geschützten - Steppenrasen wächst.

So ist die Gesetzeslage. Die Rede ist vom FFH-Gebiet "Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle". FFH steht für Flora-Fauna-Habitat - ein Naturschutzgebiet europäischen Ranges. Ob nun ausgerechnet Straße und Autos jene Ökokiller sind, die die ballungsraumerprobte Orchidee umbringen?

Das hieb- und stichfest nachzuweisen, würde einem Kläger wohl schwerfallen. Doch das muss er gar nicht. Das FFH-Gesetz überträgt dem Bauherrn die Beweislast: Er muss nachweisen, dass eine erhebliche Schädigung der geschützten Pflanzen und ihres Lebensraums ausgeschlossen ist. Für jetzt und immer.

Dies ist zwar kein totales Bauverbot. Doch das Gesetz ist nicht einfach eine Hürde; es kommt der Eigernordwand gleich. Die Tücken haben die Planer 2007 vor Gericht zu spüren bekommen. So gingen die Richter ernsthaft der Frage der Naturschützer nach, ob die Wärme der Fahrbahn nicht Kleinstlebewesen wie Käfer und andere Krabbeltiere anzöge, die dann unweigerlich nach einer Kollision mit den Autos zu Tode kämen. Ganz ausschließen konnten die Planer das freilich nicht. Tja.

Doch es gab noch viele weitere Stolpersteine. Den Planern war es schier unmöglich, eine halbwegs bezahlbare Ausweichvariante zu finden. Eine Untertunnelung des FFH-Gebiets fiel aus, da die Röhre die ohnehin schon hohen Kosten um einen zweistelligen Millionenbetrag weiter nach oben getrieben hätte. Schon jetzt kostet die A143 pro Kilometer 20 Millionen Euro, doppelt so viel wie andere Autobahnen in Sachsen-Anhalt.

Das geschützte Areal zu umkurven, schien ebenfalls kaum möglich. Die ganze Region westlich von Halle und sogar die Stadt selbst ist mit FFH-Schutzgebieten geradezu übersät. Als die Autobahn-Idee Anfang der 90er Jahre reifte, gab es diese noch nicht. 1992 beschlossen aber die EU-Staaten, ein Netz von Schutzgebieten einzurichten. Ab 2000 wuchs der Druck auf die Länder, diese auszuweisen und an die EU zu melden. So machte es auch Sachsen-Anhalt.

Viel Spielraum gibt es dabei nicht. Wo etwas Geschütztes gedeiht, muss Meldung gemacht werden, andernfalls drohen Strafen. Wirtschaftliche Aspekte spielen keine Rolle. Vorranggebiete für Infrastruktur etwa, wo Ökonomie und Ökologie auf Augenhöhe wären, haben die Gesetze selbst für Ballungsräume nicht vorgesehen.

Das bedauern heute etliche Politiker quer durch alle Ressorts, doch laut aufbegehren möchte lieber niemand, da ihnen die Öko-Lobby zu mächtig geworden ist.

Sich dessen bewusst, hatten die Planer schon bei der ersten Planung 2005 für die A143 bei Halle einen aufwändigen und für Sachsen-Anhalt bisher einmaligen Landschaftstunnel vorgesehen: Auf seinem 250 Meter langen Dach soll ein Teil des zerschnittenen Schutzgebiets wieder naturnah aufgebaut werden. Außerdem wollte man Knabenkraut-Exemplare an anderer Stelle wieder anpflanzen. Doch das alles reichte den Richtern nicht. Der Nabu obsiegte.

Seit 2007 wird überplant, neu kartiert, wieder überplant, werden neue wissenschaftliche Studien bemüht. Die Unterlagen wurden 2011 und 2012 öffentlich ausgelegt. Ziel ist ein neuer Planfeststellungsbeschluss bis 2015. Danach darf wieder geklagt werden.

EU-Kommission schickt eine Aufgabenliste

Um überhaupt die Spur einer Siegchance zu haben, reichte die Bundesregierung als Bauherr die Pläne an die EU-Kommission ein - mit der Bitte um Stellungnahme. Denn das Vorkommen in Halle gilt den Wächtern in Brüssel als eines der wichtigsten in Deutschland. Im Verwaltungsdeutsch spricht man von "prioritären Lebensraumtypen". Wer durch solche FFH-Gebiete durchwill, braucht den Segen der EU-Kommission, amtsdeutsch "Zielabweichungsverfahren" genannt.

Die Generaldirektion der Europäischen Kommission in Brüssel schaute sich die Entwürfe an - und war noch nicht zufrieden. Sie gab den Planern daraufhin Ende 2012 eine Aufgabenliste. Die wird seitdem abgearbeitet. Was steht drauf?

1. Die EU verlangt eine weitere Alternativenprüfung.

Sie hält den Planern vor, sie hätten nicht ernsthaft nach echten Alternativen gesucht und rügt: "Diese Vorgehensweise entspricht nicht der gängigen Praxis." Und: "Die Europäische Kommission stellt fest, dass westlich des Planungskorridors Lücken zwischen FFH-Gebieten bestehen, welche eine gelindere Trassenwahl zumindest annehmen lassen könnten."

Nun wurde also eine Linie untersucht, die das FFH-Gebiet westlich umkurvt. Dabei kam heraus, was die Fachleute von Anbeginn der Planungen befüchteten: Diese Strecke ist mit gut 20 Kilometern fast doppelt so lang und doppelt so teuer. Zwar fiele da der Landschaftstunnel weg, aber wegen des hügeligen Geländes wären mehrere Brücken nötig. Hinzu kämen Probleme des Altbergbaus.

Weiter westlich hieße auch: Weiter weg von der Stadt Halle. Da die A 143 aber auch als Stadtumfahrung und Zubringer für Halle-Neustadt dienen soll, muss sie möglichst nahe an der Stadt verlaufen. Die Planer sind dabei, eine umfangreiche Begründung zu erarbeiten, warum eine Ausweichroute nicht zumutbar ist.

2. Die EU verlangt die Prüfung einer Nullvariante.

Das heißt: Geht es auch ohne Autobahn? Das fordern Kritiker. Die Grünen legten jüngst erst eine Studie vor, die beweisen soll, dass täglich nur gut 10000 Autos die A143 nutzen würden. Ein Autobahnbau wird erst ab 20000 Fahrzeugen erwogen. Der Bund geht allerdings von mindestens 43500 Fahrzeugen aus - darunter 20Prozent Schwerverkehr.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht machten bereits in mehreren Autobahn-Streitfällen deutlich, dass sie nicht prüfen, wer die "richtigere" Verkehrsprognose hat. So lange der Bundestag den Bau als vordringlich beschließt und die Prognose nicht das Grundgesetz verletzt, hegen die Richter grundsätzlich keinen Zweifel an der Notwendigkeit einer Autobahn. Allerdings machten sie bei der A143 einen Zusatz: Da die Autobahn ein hoch sensibles FFH-Gebiet kreuzt und eine erhebliche Beeinträchtigung trotz aller Mühen nicht auszuschließen ist, muss ein sehr großes öffentliches Interesse nachgewiesen werden, um eine Beeinträchtigung der Natur zu rechtfertigen. Also: Hier könnten Prognosen doch eine wichtige Rolle spielen.

Der Naturschutzbund hat sich jetzt das Prognoseverfahren vom Straßenplaner Deges in Berlin erläutern lassen. "Für uns ist das Verfahren nicht nachvollziehbar", sagte Nabu-Anwalt Peter Kremer.

Hier deutet sich der nächste Konflikt an. Kommt die nächste Klage? Sachsen-Anhalts Nabu-Geschäftsführerin Annette Leipelt sagte: "Wir warten den Planfeststellungsbeschluss ab."

3. Die EU verlangt außerdem weitere Schutzmaßnahmen und einen Nachweis, dass diese wirken. Die Planer haben nachgerüstet:

Wo die Straße das FFH-Areal kreuzt, werden Knabenkraut und Steppenrasen umgesiedelt. Das Ganze wird von Biologen überwacht. Wissenschaftliche Erfahrungen gibt es aber dazu nicht.

Schafe sollen den Steppenrasen von Konkurrenz-Pflanzen frei halten und die Stickstoffbelastung senken. Ziel: Die Tiere nehmen den Stickstoff mit der Nahrung auf und entleeren sich überwiegend in der Nachtkoppel außerhalb des Schutzareals.

Damit keine Käfer auf die Fahrbahn laufen, werden Wildschutzzäune mit Kleintierabweisern aufgestellt: Kleine glatte Wände am Boden, an denen die Tierchen nicht hochkrabbeln können. Käfer werden so zur Landschaftsbrücke geleitet, wo sie gefahrlos die Seite wechseln.

Zwischen Sommer- und Winterquartieren der Fledermäuse wird eine Grünbrücke gebaut, um den Flugsäugern eine bessere Orientierung zu geben.

In der Brutzeit der Vögel wird die Bauzeit eingeschränkt. Wo Fledermäuse leben, gibt es ein Nachtbauverbot.

Ziel ist ein Baustart 2017, ab 2020 soll der Verkehr rollen - vorausgesetzt, die EU gibt 2014 grünes Licht und eine wahrscheinliche Klage würde dieses Mal gewonnen. "Die Nachweisführung ist nicht einfach, aber wir sind zuversichtlich", sagt Jörg Przesang, Sachsen-Anhalts oberster Straßenplaner im Verkehrsministerium.

Einen Funken Hoffnung gaben auch die Richter 2007 den Planern mit auf den Weg. Den Antrag des Nabu auf einen totalen Planungsstopp lehnten sie ab. Die Richter forderten aber wegen offener Fragen und Nachweise eine Planergänzung. Es gäbe eine "Heilungschance."