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Müllaufbereitung in Reesen Umweltbundesamt widerspricht Umweltministerium

Von Jens Schmidt 22.10.2014, 03:03

Magdeburg l Im Streit um die Genehmigung der Müllaufbereitungsanlage in Reesen (Jerichower Land) hat es am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg noch keine Entscheidung gegeben. Der weitere Fortgang dürfte aber spannend werden - denn: Ausgerechnet das Umweltbundesamt stützt die Sicht des Müllaufbereiters MDSU und widerspricht der Auffassung des Umweltministeriums in Magdeburg.

Der Fall machte schon vor einigen Wochen Schlagzeilen, da die Industrie- und Handelskammer sich für die Firma MDSU einsetzt und vor allem dem Umweltministerium vorwirft, ein innovatives Unternehmen zu blockieren.

Die MDSU reinigt aus Müllöfen stammenden Abfall in einem Nassverfahren. Deutlich mehr gesäuberte Schlacke als üblich könnte etwa im Straßenbau verwendet werden. Bei der Reinigung kommt auch eine Chemikalie - ein sogenanntes Flockungsmittel - zum Einsatz. Dieses spielt bei dem Fall eine zentrale Rolle. Der zuständige Landkreis hatte 2013 zunächst grünes Licht gegeben, auf Intervention der Landesbehörden dann aber die Aufbereitung im April 2014 untersagt. Nun sitzt der Landkreis auf der Anklagebank, dessen Justitiar sich gestern erkennbar schwertat, die vom Land gemachten Vorgaben während des Disputs mit dem MDSU-Anwalt sicher zu begründen. Das Umweltministerium ist nämlich der Auffassung, dass vor allem wegen des Einsatzes der Chemikalie nicht der Landkreis, sondern das übergeordnete Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde zuständig sei. Damit verbunden wäre ein Verfahren mit öffentlicher Beteiligung.

Die MDSU besteht auf eine Genehmigung durch den Landkreis ohne öffentliche Beteiligung, da von der Reinigung keine erheblich negative Auswirkung auf die Umwelt zu erwarten sei. Um dies zu untermauern, stellte der Anwalt der MDSU 30 Beweisanträge.

Einer ist besonders pikant: Das Umweltbundesamt in Dessau meint, dass die Anlage in Reesen vor allem eine nass-mechanische Anlage sei. Kurz: Das Umweltministerium überzieht mit seiner Einstufung. Ein einfaches Genehmigungsverfahren wäre mithin angesagt. Die MDSU verweist überdies auf die Gewerbeaufsicht in Braunschweig, die eine identische Anlage in Helmstedt ohne öffentliche Beteiligung genehmigt habe.