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Neues Kommunales Abgabengesetz Rechnungsflut für Hausbesitzer

Gut 50.000 Haushalte müssen nächstes Jahr mit einem Kostenbescheid vom
Abwasserverband rechnen. Dann sind schnell 2000 Euro und mehr fürs
Kanalnetz fällig. Grund dafür ist ein erneuertes Kommunales
Abgabengesetz (KAG), das der Landtag am Mittwoch beschlossen hat.

Von Jens Schmidt 11.12.2014, 02:13
ARCHIV - Ein Mobilfunk-Rechnung in Höhe von über 1 700 Euro liegt am 12.07.2005 auf einem Schreibtisch in Köln. Die Deutsche Telekom und Telefónica O2 wollen ihren Kunden die Angst vorm Internet-Surfen im Ausland nehmen. Beide Mobilfunk-Anbieter verbessern ihre Konditionen für das Daten-Roaming in der EU zum Sommer. Foto: Felix Heyder dpa/lnw (zu dpa 0688 vom 15.02.2011)  +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Ein Mobilfunk-Rechnung in Höhe von über 1 700 Euro liegt am 12.07.2005 auf einem Schreibtisch in Köln. Die Deutsche Telekom und Telefónica O2 wollen ihren Kunden die Angst vorm Internet-Surfen im Ausland nehmen. Beide Mobilfunk-Anbieter verbessern ihre Konditionen für das Daten-Roaming in der EU zum Sommer. Foto: Felix Heyder dpa/lnw (zu dpa 0688 vom 15.02.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Magdeburg l Die gute Nachricht: Es gibt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Das heißt: Gemeinden und Abwasserverbände dürfen künftig nicht mehr für länger zurückliegende Kanalbauten kassieren.

Die schlechte Nachricht: Den Verbänden wird 2015 eine einjährige Übergangsfrist eingeräumt. Das bedeutet: Sie haben 2015 Zeit, doch noch Alt-Rechnungen zu verschicken. Betroffen sind alle Hauseigentümer und Betriebe, die vor 1991 an einen Kanal angeschlossen wurden - die aber für die Modernisierung des Netzes nach 1991 noch nichts bezahlt haben.

In vielen Städten bekamen Häuser schon Ende der 1930er Jahre einen Anschluss. Nach der Wende wurden wie fast überall im Land Klärwerke und das gesamte Abwassersystem erneuert. Wer neu ans Netz angeschlossen wurde, zahlt einen Anschlussbeitrag. Das ist seit 1991 im Kommunalen Abgabengesetz klar geregelt. Lange Zeit unklar und umstritten war aber, wie die Alt-Angeschlossenen aus den 1930er Jahren oder aus DDR-Zeiten beteiligt werden. Nach etlichen Gerichtsprozessen ist seit 2009 klar geregelt: Alt-Angeschlossene zahlen einen "besonderen Herstellungsbeitrag". Dieser ist niedriger als der normale Beitrag. Damit sollen aber auch sie an den Modernisierungkosten beteiligt werden.

Allerdings machte das Bundesverfassungsgericht eine Einschränkung. Es urteilte 2013, dass Gemeinden nicht unbegrenzt lange kassieren dürfen. Das verstößt gegen das Prinzip der "Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit". Für Sachsen-Anhalt bedeutet das: Würde die 10-jährige Verjährungsfrist sofort ab 1. Januar gelten, dürften Tausende Eigentümer nicht mehr belangt werden - denn: Viele Anlagen sind schon in den 90er Jahren modernisiert worden. Doch die Koalitionsmehrheit aus CDU und SPD entschied, dass die Verjährungregel erst ab 2016 einsetzt.

Linke und Grüne lehnten diese Gnadenfrist für Gemeinden ab. Das Hauptargument: Verfassungsmäßigkeit herzustellen, duldet keinen Aufschub. Außerdem hatten die Gemeinden lange genug Zeit, die Beiträge zu erheben. Die beschlossene Regelung sei gegen die Interessen der Bürger, sagte Gerald Grünert (Linke).

Vor allem die CDU nahm Rücksicht auf die Kommunen: Die erhoffen, von Bürgern und Betrieben noch gut 100 Millionen Euro eintreiben zu können. "Wir schaffen Klarheit und Rechtsfrieden", meinte Jens Kolze (CDU).

Ebenfalls neu im Gesetz ist die Möglichkeit, Betrieben mit hohen Abwassermengen Rabatte einzuräumen. So sollen sie am öffentlichen Netz gehalten werden. Die hatten immer öfter auf eigene Kläranlagen umgestellt, wodurch die Kommunen Einnahmen einbüßten.