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Gerichtliche Auseinandersetzung um Alexanderbüste vor dem Oberlandesgericht in Naumburg Professorenstreit: Lehmann rudert zurück

Von Bernd Kaufholz 20.02.2012, 04:43

Beim juristischen "Professorenstreit", in dem es in erster Linie um eine Verleumdungsklage geht, deren Ausgangspunkt allerdings die Frage nach der Echtheit einer Büste Alexanders des Großen ist, hat der Beklagte eingelenkt und eine Ehrenerklärung abgegeben.

Stendal/Naumburg l Der Zivilstreit zwischen den zwei Professoren, Max Kunze, Berlin, Präsident der Winckelmann-Gesellschaft Stendal, und Stefan Lehmann, Halle, Ex-Mitglied der Winckelmann-Gesellschaft und derzeit Kustos des Archäologischen Museums der Universität Halle-Wittenberg, scheint nach zwei Jahren an einem Wendepunkt zu stehen.

Grund dafür ist die öffentliche Ehrenerklärung, die der Beklagte, Lehmann, abgegeben hat. Darin bedauert er, "dass in einigen Äußerungen in meiner Universitätsschrift ,Alexander der Große - einst in Stendal: Original - Kopie - Fälschung?\', im Spiegel-Artikel vom 14. 1. 2008 sowie in meinen Rundschreiben ehrverletzende Angriffe auf den geschätzten Kollegen Herrn Prof. Dr. Max Kunze sowie die Winckelmann-Gesellschaft e. V. erblickt wurden".

Mit seiner mehr als eine Seite langen Erklärung reagierte der Archäologe auf die mündliche Verhandlung des Oberlandesgerichts in Naumburg, zu der es aufgrund seiner eingelegten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stendal gekommen war. "Während des Termins ist mir verstärkt deutlich geworden, dass einzelne meiner Formulierungen durch Kunze und die Winckelmann-Gesellschaft tatsächlich als ehrverletzende Angriffe aufgefasst wurden."

Die Frage nach der Echtheit

Ausgelöst hat den Rechtsstreit die Frage nach der Echtheit einer bronzenen Alexander-Büste. Sie war im Jahr 2000 im Stendaler Winckelmann-Museum gezeigt worden. Für Kunze war das Exponat ein 2000 Jahre altes Kunstwerk, für Lehmann ist es eine Fälschung - höchstens 100 Jahre alt.

Und Lehmann hielt mit seiner Auffassung nicht hinter dem Berg. Im Gegenteil; er blies zum publizistischen Sturm gegen den (aus seiner Sicht) Betrug.

In mehreren Beiträgen zweifelte der Hallenser die Echtheit des Torsos an. Kunze habe versucht, "mit archäologischen Objekten zu betrügen", zudem sei Kunze als Chef der Winckelmann-Gesellschaft für eine "Ausstellung für illegalen Antikhandel verantwortlich".

Das Wort "Waschanstalt" für gefälschte Kunstobjekte im Kontext mit der Stendaler Ausstellung fiel im Beitrag des "Spiegels" über illegalen Kunsthandel durch Lehmann.

2010 war dem jahrelang als Direktor des Berliner Pergamon-Museums tätigen Kunze der Kragen geplatzt, und er hatte gegen Lehmann geklagt.

Das Stendaler Landgericht hatte es sich daraufhin nicht leicht gemacht und sogar versucht, den Streit über eine Mediation zu schlichten.

Doch immer, wenn es so aussah, als ob sich die beiden habilitierten Experten doch noch die Hand reichen könnten, scherte eine der Prozessparteien wieder aus.

Am 8. Juni 2011 riss dann auch der zuständigen Richterin in Stendal die Hutschnur, und sie gab der Klägerseite dahingehend Recht, dass der Vorwurf, Kunze und die Gesellschaft hätten von der Fälschung der Büste gewusst und seien am betrügerischen Reinwaschen beteiligt gewesen, nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Lehmann konterte, dass er solcherart Vorwürfe nie gemacht habe. Er habe lediglich vorgeworfen, dass notwendige Echtheitsprüfungen außer Acht gelassen worden seien. Er rief das Oberlandesgericht an, und dort wurde seine Berufung nun verhandelt.

Angriff war nicht beabsichtigt

"Ein persönlicher Angriff auf Herrn Prof. Dr. Kunze sowie die Winckelmann-Gesellschaft war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt", schreibt der Beklagte jetzt in seiner Ehrenerklärung. Insbesondere habe er zu keinem Zeitpunkt zum Ausdruck bringen wollen, dass Kunze oder die Gesellschaft "bewusst die Ausstellung eines gefälschten Torsos Alexander des Großen organisiert und damit ermöglicht hätten, dass der Torso in betrügerischer Weise auf dem Kunstmarkt als echt weiterverkauft werden könnte".

Sollte der Eindruck bei den Klägern doch entstanden sein, entschuldige er sich dafür, so Lehmann.