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Umwelt 15 Menschen mit unbekannter Identität in drei Jahren in Haft

Dass Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen, ihren Namen nicht preisgeben wollen, hat es in Hessen schon mehrfach gegeben - ähnlich wie die Aktivistin aus dem Dannenröder Forst, die mittlerweile seit zehn Monaten in Untersuchungshaft sitzt.

Von dpa Aktualisiert: 27.09.2021, 14:23
Stacheldrahtzaun an der Mauer einer Justizvollzugsanstalt.
Stacheldrahtzaun an der Mauer einer Justizvollzugsanstalt. Silas Stein/dpa/Symbolbild

Wiesbaden - Innerhalb der vergangenen drei Jahre sind insgesamt 15 Menschen mit unbekannter Identität in hessischen Gefängnissen inhaftiert gewesen - darunter auch die unter dem Namen „Ella“ bekannt gewordene Waldbesetzerin aus dem Dannenröder Forst. Das geht aus einer Antwort des hessischen Justizministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Ulrich Wilken im Hessischen Landtag hervor. Auf die Frage, inwiefern sich die Behandlung solcher Häftlinge von der anderer Gefangener unterscheide, antwortete die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU): „Die gesetzlichen Grundlagen der hessischen Justizvollzugsgesetze finden für alle Gefangenen in gleicher Weise Anwendung.“

Die Aktivistin war wegen Tritten und einem Kniestoß gegen Polizisten vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Freiheitsstraße von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie sich in zwei Fällen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht - davon einmal in einem besonders schweren Fall - sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung. Seit ihrer Festnahme Ende November vergangenen Jahres bei der polizeilichen Räumungen im Dannenröder Forst im Zusammenhang mit dem Weiterbau der Autobahn 49 in Mittelhessen sitzt die Frau, die ihren Namen nicht preisgeben will, in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt III in Untersuchungshaft. Sowohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt als auch ihr Anwalt hatten gegen das Urteil des Alsfelder Amtsgerichts Berufung eingelegt, daher geht das Verfahren voraussichtlich vor dem Landgericht Gießen in die nächste Runde.

Unterschiede seien grundsätzlich aufgrund der fehlenden Angaben zur Person denkbar, wenn es etwa um Leistungsanträge bei Dritten - etwa bei Sozialhilfeträgern oder Arbeitsagentur - oder Einschränkungen gehe, erklärte Kühne-Hörmann in der Antwort. „Beispielsweise können Taschengeldanträge in der Untersuchungshaft mangels Angabe der Meldeadresse nicht gestellt werden, oder es werden haftgrundbezogene Beschränkungen seitens der Gerichte für notwendig erachtet.“

Auch die Haftbedingungen der Aktivistin unterschieden sich nach dem Bericht der JVA Frankfurt am Main III nicht von denen anderer Untersuchungsgefangener und hätten sich nicht verändert. Sie sei auch unverändert in Untersuchungshaft, so Kühne-Hörmann. Die Frau habe die Möglichkeit, monatlich einen Besuch von einer Stunde zu erhalten. Dafür gälten auch die gerichtlich angeordneten Beschränkungen, wonach Besuche gerichtlich genehmigt und von JVA-Bediensteten überwacht werden müssten. Zudem dürften Gespräche nur im Beisein einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers geführt werden. Die Aktivistin dürfe zudem nur überwachte Telefonate führen. Dies werde ihr spätestens alle 14 Tage durch den Sozialdienst der JVA ermöglicht. „Dies gilt ebenso für alle anderen Untersuchungsgefangenen, die nur überwacht telefonieren dürfen.“