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Kommunen Abwahlantrag gegen Potsdams Oberbürgermeister

Der Druck auf Potsdams Oberbürgermeister Schubert nimmt zu. Es geht um kostenlose Tickets für Veranstaltungen. Eine Mehrheit der Stadtverordneten hat sich nun für einen weiteren Schritt ausgesprochen.

Von dpa 24.05.2024, 16:42
Mike Schubert, Oberbürgermeister von Potsdam.
Mike Schubert, Oberbürgermeister von Potsdam. Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Potsdam - Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) droht ein Abwahlantrag - eine Entscheidung der Stadtverordneten darüber kann frühestens in einem Monat fallen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder habe mit dem Stand von Donnerstagabend erklärt, einen Abwahlantrag zu unterstützen, sagte der Vorsitzende Pete Heuer (SPD) am Freitag. Schubert steht wegen der Annahme kostenloser Tickets für Sportveranstaltungen für sich und teils auch für seine Frau in der Kritik. Schubert hat sein Vorgehen bisher stets verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt.

Für einen Abwahlantrag ist nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz mindestens die Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat laut Stadt 55 Mitglieder. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur kamen 29 Stimmen für einen Abwahlantrag zusammen. Wie viele Unterschriften vorliegen, war zunächst unklar. Käme eine Abwahl zustande, müsste Schubert entscheiden, ob er sie annimmt - falls nicht, käme es zu einem Bürgerentscheid. Zuvor hatten „Potsdamer Neueste Nachrichten“ und „Märkische Allgemeine“ berichtet.

Abwahlantrag soll erst später vorliegen

Der Stadt liege „kein solcher Antrag vor“, sagte Sprecherin Juliane Grimm-von Wedemeyer. Nach Angaben von Heuer wird der Antrag erst mit der Einladung zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht. Der Stadt müsse der Antrag nicht vorliegen. Nach dpa-Informationen wurde Schubert darüber informiert, dass die notwendige Stimmenzahl für einen Abwahlantrag zusammengekommen sei. In die Monatsfrist fällt die Kommunalwahl am 9. Juni, bei der ein neues Kommunalparlament gewählt wird. Die neue Versammlung konstituiert sich üblicherweise erst 30 Tage nach der Wahl.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte wegen kostenloser-VIP-Tickets und Einladungen zu Sportveranstaltungen ein Ermittlungsverfahren gegen das Stadtoberhaupt eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der Vorteilsannahme. Die Behörde nimmt unter die Lupe, ob Schubert Einladungen zu mehreren Veranstaltungen für sich und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. Im Februar hatte der OB beim Innenministerium selbst die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt. Das Innenministerium leitete ein solches Verfahren gegen Schubert inzwischen ein. Es ist aber wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt.

OB hat Vorgehen verteidigt

Nach eigener Darstellung kam das Stadtoberhaupt beim Besuch der Sportveranstaltungen seinen Repräsentationspflichten nach. „Ich bin nicht korrupt“, sagte Schubert im April. Er verweist auf Materialien zu einer Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung von 2016. Schubert hatte angekündigt, die Vorwürfe gegen ihn von Anti-Korruptions-Experten prüfen zu lassen. In der Sitzung der Stadtverordneten Mitte Mai hatte er eingeräumt, er hätte zu Beginn seiner Amtszeit deutlich machen müssen, dass er Einladungen von unterschiedlichen Sportvereinen annehme, um die Bedeutung dieser Vereine und der Sportveranstaltungen durch sein Amt hervorzuheben. Sollte er dort Fehler gemacht haben, übernehme er dafür die Verantwortung.