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Waffenbesitz AfD-Waffenbesitzer werden auf Zuverlässigkeit überprüft

Die AfD in Sachsen gilt als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung. Jetzt wird geprüft, wie zuverlässig parteiangehörige Waffenbesitzer sind.

Von dpa 14.08.2025, 13:23
In Sachsen wird die Zuverlässigkeit von AfD-Waffenbesitzern geprüft. (Symbolfoto)
In Sachsen wird die Zuverlässigkeit von AfD-Waffenbesitzern geprüft. (Symbolfoto) Friso Gentsch/dpa

Dresden - In Sachsen werden derzeit Dutzende AfD-Anhänger, die Waffen besitzen, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Juliane Nagel hervor.

Nach der rechtskräftigen Einstufung des AfD-Landesverbandes als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung hat der Verfassungsschutz demnach 71 AfD-Mitglieder an die Waffenbehörden gemeldet. Sie sollen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Betroffenen bewerten. 

Bislang seien 69 Prüfverfahren eingeleitet worden, teilte das Innenministerium mit. In zwei Fällen habe es Beanstandungen gegeben. Die meisten Überprüfungen laufen noch. 

Fast 250 Schusswaffen bekannt

Ende Juni waren den Behörden den Angaben zufolge 82 Personen bekannt, die der AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation angehört haben - und im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse waren. Sie besaßen zusammen 249 Schusswaffen.

Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel zeigte sich überrascht angesichts der Zahlen. „Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten“, erklärte sie. 

Waffengesetz definiert Zuverlässigkeit

Laut Waffengesetz besitzen Menschen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz einer Waffe, wenn sie zum Beispiel wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind oder es Hinweise gibt, dass sie Waffen oder Munition leichtfertig verwenden.

Auch wer einem verbotenen Verein oder einer verfassungswidrigen Partei angehört, gilt nicht als zuverlässig. Das gilt ebenso für Personen, die Bestrebungen verfolgen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.