Achter Verhandlungstag Angeklagter zu Entführung: Wollten Block-Familie helfen
Ein Angeklagter gesteht, an der Entführung der Block-Kinder Silvester 2023/24 beteiligt gewesen zu sein. Eine israelische Sicherheitsfirma habe ihn um Hilfe gebeten.

Hamburg - Einem Mitangeklagten im Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block war nichts über einen Auftrag zur Entführung ihrer Kinder aus der Obhut des Vaters in Dänemark bekannt. „Nichts wurde mir gesagt über einen Vertrag oder ein Abkommen oder sonstwas“, sagte der 36 Jahre alte Israeli laut Dolmetscher auf eine Frage des Landgerichts.
Der Chef der israelischen Sicherheitsfirma, die laut Anklage die Entführung in der Silvesternacht 2023/24 durchführte, habe nur von dem großen Wunsch der Familie Block und deren Angst um die Kinder gesprochen. Weil man sich aufgrund einer anderen Tätigkeit der Familie „angenähert“ habe, habe man ihr helfen wollen. Der Chef der Sicherheitsfirma habe so eine Aktion aber noch nie zuvor gemacht, betonte der Angeklagte. Jeder Beteiligte sollte 10.000 Euro bekommen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Israeli vor, gemeinsam mit Komplizen den damals zehn Jahre alten Jungen und das 13-jährige Mädchen gewaltsam aus der Obhut des Vaters in Dänemark entführt zu haben, um die Kinder nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit zurück zur Mutter nach Deutschland zu bringen. Blocks Ex-Mann Stephan Hensel war dabei zu Boden geschlagen worden.
36-Jähriger ist erfahrener Kampfsportler
Der 36-Jährige ist nach eigenen Angaben ein erfahrener Kampfsportler. Seinen Wehrdienst habe er teilweise bei der israelischen Polizei abgeleistet. Später habe er viele Jahre bei einem Elektrizitätsversorger als Ermittler zu Stromdiebstählen gearbeitet.
Er ist neben Christina Block (52) und einem Anwalt der Block-Gruppe (63) der dritte Hauptangeklagte. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, soll laut Anklage die Entführung in Auftrag gegeben haben. Das hat sie in einer Erklärung vor Gericht bestritten.
Nach Darstellung von Block war die mutmaßlich für die Entführung verantwortliche Sicherheitsfirma ausschließlich zur Überprüfung der Cybersicherheit des zur Block-Gruppe gehörenden Elysée-Hotels angeworben worden und handelte ihr zufolge bei der Rückholaktion der Kinder auf eigene Faust.
Angeklagter: Entführung sollte eigentlich Rettung sein
Der Israeli hatte am vergangenen Donnerstag gestanden, dass er an der „Operation“ in Süddänemark beteiligt war und sie leitete. Es sei aber nicht um eine Entführung gegangen. Die israelische Sicherheitsfirma habe erklärt, es gehe um eine Rettung der Kinder vor ihrem angeblich gefährlichen Vater, der seinen Sohn und seine Tochter manipuliere. Er habe diese Angaben nicht hinterfragt, sondern geglaubt, betonte der Mann bei der Fortsetzung der Befragung. Ende August 2021 waren der Junge und das Mädchen von einem Besuch bei ihrem Vater nicht zurückgekehrt.
Er habe nur wenig über die Länder Deutschland und Dänemark gewusst, berichtete der Angeklagte. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat begehe, habe auch nicht mit einer Verhaftung gerechnet. Er fühlt sich eigenen Worten zufolge wie „Superman“, der etwas Gutes tut. Deshalb habe er auch ein Auto auf seinen richtigen Namen angemietet und Informationen zum Tatort in Dänemark auf seinem Handy nicht gelöscht.
Das Gericht stellte zahlreiche Fragen zum Ablauf des Geschehens in der Silvesternacht. Warum die Kinder denn von Dänemark auf einen Hof nach Süddeutschland gefahren worden seien und nicht direkt nach Hamburg, wollte die Vorsitzende Richterin wissen. Der Angeklagte konnte das nicht beantworten.
Rückkehr der Kinder zum Vater war „schlechte Nachricht“
Am 3. Januar sei er zurück nach Israel geflogen, berichtete er weiter. Bei einem späteren Treffen von Mitarbeitern der Sicherheitsfirma habe er erfahren, dass die Kinder wieder zurück beim Vater seien. „Das war eine schlechte Nachricht für uns“, sagte der 36-Jährige. Es sei „als ob wir das für nichts gemacht haben“.
Vier Tage nach der Rückholaktion waren die Kinder auf Anordnung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) wieder zu ihrem Vater nach Dänemark gebracht worden. Im Februar 2024 entschied das OLG, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark.
Block-Anwalt sieht ihre Aussage bestätigt
Der Verteidiger von Block erklärte nach der Vernehmung des Israelis, dessen Aussage habe die Stellungnahme seiner Mandantin bestätigt. Mit der „Rettungsaktion“ habe Christina Block nichts zu tun gehabt.
Auf dem Hof in Süddeutschland, wohin die Kinder zunächst gebracht worden waren, sei die Mutter nach den Worten des 36-Jährigen von Gefühlen überwältigt, überfordert und „wie im Traum gewesen“. Seine Mandantin habe offensichtlich nicht gewusst, was geschehen war. „Frau Block war in die Geschehnisse zu keiner Zeit eingebunden“, erklärte Bott.
Die Vorsitzende Richterin unterbrach Blocks Verteidiger mehrfach, weil er nach ihrer Ansicht nicht nur eine zulässige Erklärung zur erfolgten Einlassung des Angeklagten abgab, sondern auch eine Art Beweiswürdigung vornahm. Sie drohte, ihm das Wort zu entziehen, woraufhin sich der Anwalt kürzer fasste.
Verteidiger: „Muster einer glaubhaften Aussage“
Der Verteidiger des Israelis, Sascha Böttner, fragte seinen Mandanten nach dem Anklagevorwurf, demzufolge die Entführer den Kindern angedroht haben sollen, sie könnten sie auch töten. Der 36-Jährige erklärte, dass er in dem Moment gar nicht mit den Kindern zusammen war. Er schließe nicht aus, dass ein anderer Beteiligter so etwas gesagt haben könnte. Aber er hoffe, dass die Kinder nicht bedroht worden seien. „Das Allerletzte, das ich wollte, war, dass den Kindern etwas passiert“, versicherte der Angeklagte.
Auf Nachfrage des Anwalts von Hensel, Philip von der Meden, schilderte er den genauen Ablauf der Entführung und die Rollenaufteilung der Beteiligten. Vom Tatort vor einem Café am Hafen der dänischen Kleinstadt Grasten zeichnete der 36-Jährige auf eigene Initiative eine Skizze. Er erklärte, wie er sich dem Vater in der Silvesternacht näherte und ihn zu Boden brachte.
Böttner betonte nach Ende des Prozesstages, sein Mandant habe frei ohne eine Notiz Angaben gemacht. Es sei das „Muster einer glaubhaften Aussage“ gewesen.