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Plädoyer Anklage fordert Haftstrafen für „Reichsbürger“-Rädelsführer

Mit Drohschreiben und organisiertem Vorgehen sollen zwei Männer Behörden unter Druck gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt mehrjährige Haftstrafen.

Von dpa 18.02.2026, 14:14
Zum Ende der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Haft für aus ihrer Sicht beiden Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung. (Archivbild)
Zum Ende der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Haft für aus ihrer Sicht beiden Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung. (Archivbild) Michael Reichel/dpa

Mühlhausen - Zwei mutmaßliche Rädelsführer einer sogenannten Reichsbürger-Gruppe sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre hinter Gitter. Für einen 55-Jährigen forderte die Anklagebehörde eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten unter anderem wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie versuchter Nötigung und Erpressung in zahlreichen Fällen. Für einen 53 Jahre alten Mitangeklagten wurden vier Jahre und fünf Monate Haft beantragt. 

Den beiden Männern wird in dem seit März vergangenen Jahres laufenden Prozess zur Last gelegt, Thüringer Behörden über Jahre hinweg mit einer Flut an Droh- und Erpressungsschreiben überschwemmt und Sacharbeiter eingeschüchtert zu haben.

Mit den Schreiben und ihrem professionellen Agieren wollten sie laut Anklage staatliche Zahlungsverpflichtungen abwehren. Neben dem Umfang der zahlreichen Taten wertete die Staatsanwaltschaft deren politische Motivation als strafschärfend. Diese sei darauf ausgelegt gewesen, den Rechtsstaat zum Erliegen zu bringen, hieß es in dem Plädoyer. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht an. 

Die Gruppierung entstand laut Staatsanwaltschat Ende 2020 aus dem Familienkreis des 55 Jahre alten, verschuldeten Landwirts und Edelmetallhändlers heraus. Die Vereinigung habe mit kriminellen Geschäftsmethoden und in hoch organisierten Verwaltungsstrukturen gearbeitet. In den Schreiben an Behörden und Gerichte - insbesondere an das Finanzamt - sollen sie unter anderem in nötigender Weise zur Datenauskunft, zur Zahlung und sonstigen Handlungen sowie zum Staatsangehörigkeitsnachweis aufgefordert haben. Ziel sei die systematische Einschüchterung von Gläubigern und Behördenmitarbeitern gewesen. 

Mit einem Urteil wird Anfang März gerechnet.