Brandenburg Anteil der Ersatzfreiheitsstrafen in Gefängnissen wächst
Wer eine Geldstrafe nicht begleichen kann, landet mitunter in der JVA. In Brandenburgs Gefängnissen wächst der Anteil der Insassen mit einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe. Warum ist das so?
Potsdam - Der Anteil der Insassen in Brandenburgs Gefängnissen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe hat im vergangenen Jahr zugenommen. „Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Belegung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg bei 891 Gefangenen, wovon 150 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten“, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im Vorjahr waren es 110 Fälle und 2020 sogar nur 76. Vor der Pandemie lagen die Zahlen mit 149 im Jahr 2019 und 121 im Jahr 2018 ähnlich hoch.
Die Zahlen unterlägen regelmäßig gewissen Schwankungen, führte der Sprecher des Ministeriums aus. Die vergleichsweise niedrigen Zahlen für Ersatzfreiheitsstrafen 2020 und 2021 seien auf die Coronapandemie zurückzuführen, während der Zugangsbeschränkungen bei der Aufnahme von Gefangenen bestanden hätten. Es habe einen „vorübergehenden Rückstau“ bei der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen gegeben.
Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die der Betroffene hinter Gitter verbringen muss, entspricht den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde.
Doch eine nicht gezahlte Geldstrafe führt nicht automatisch zu einer Ersatzfreiheitsstrafe: Zunächst werde der Verurteilte auf die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen hingewiesen, betonte der Ministeriumssprecher. Sei demjenigen eine sofortige Zahlung aufgrund seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zuzumuten, könne ihm mitunter mehrmals eine Zahlungsfrist eingeräumt oder Ratenzahlung gestattet werden.
Außerdem bestünde demnach die Möglichkeit, die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. „Durch die Tätigkeit der Sozialen Dienste der Justiz und der freien Träger konnten im Jahr 2022 insgesamt 23 974 Hafttage vermieden und 66 Haftplätze im Land Brandenburg eingespart werden“, so der Sprecher. Die Ersatzfreiheitsstrafe werde lediglich als "„ultima ratio“ vollstreckt.
Vor kurzem hatte die Grundlage zur Berechnung der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafen zur Überarbeitung des sogenannten Sanktionenrechts den Bundesrat passiert. Wer künftig beispielsweise zu 30 Tagessätzen verurteilt wird und dies nicht bezahlt oder bezahlen kann, muss in der Regel nur noch 15 und nicht mehr 30 Tage ins Gefängnis. Das Gesetz tritt voraussichtlich 2024 in Kraft.