Aufgespießt Alles hat ein Ende, nur die Wurst ...
Streit um die Pelle landet vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Wenn irgendwas nicht Wurst ist, dann dies: Pelle, Clip und überhaupt alles, was nicht essbar ist. Nur Wurst ist Wurst, sagt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung ist ein gewichtiger. Die Leberwurst eines Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen war auf dem Etikett mit 130 Gramm ausgewiesen. Das Eichamt wog penibel nach und kam auf gerade mal 127,7 Gramm. Der Rest war Verpackung. Knallhartes Verkaufsverbot. Wurst-Firma klagte. Argument des Unternehmens-Anwalts: Ohne Pelle gibt es keine Wurst. Also ist die Umhüllung Teil des Gesamtprodukts und deshalb auch des Gesamtgewichts.
Die Richter folgten dem nicht. Das Unternehmen konnte auch kein weiteres Fleisch mehr an seine Argumentationslinie kriegen. Verbraucherschützer begrüßen das Urteil, das fleischverarbeitende Gewerbe muss sich jetzt bundesweit umstellen, um kein Verkaufsverbot (siehe oben) zu registrieren. Alles hat ein Ende ... Gilt in bestimmten Zusammenhängen sogar für die Wurst. Sollte jetzt jemand vom Lesen der Geschichte einen Ohrwurm haben: Dagegen hilft ganz sicher – ein belegtes Brot mit Schinken.