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Aufgespießt Müssen Jogger Maut zahlen?

Forstamt verlangt von Sportlern eine Wald-Nutzungsgebühr.

Von Siegfried Denzel 06.02.2025, 18:36
Vorsicht Gebührenpflicht: Joggen im Wald.
Vorsicht Gebührenpflicht: Joggen im Wald. Foto: dpa

Joggen im Wald, vielleicht sogar gemeinsam mit Gleichgesinnten in einer Laufgruppe: eigentlich ganz einfach – aber nicht in der Bürokratie-Oase Deutschland! Das Forstamt Rheinhessen ist auf die geldwerte Idee gekommen, von joggenden Gruppen eine Nutzungsgebühr für das Durchqueren von Waldstücken zu fordern.

Schließlich steht im rheinland-pfälzischen Waldgesetz, dass die „Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald“ nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt ist - und damit gebührenpflichtig. Und wenn mit Carolin Hingst, einst deutsche Meisterin im Stabhochsprung und heute freiberufliche Fitnesstrainerin, eine Profisportlerin voranläuft, ist der Beweis für organisiertes Joggens eindeutig erbracht.

Meint das Forstamt. Und will von Hingst für die Jahre ab 2022 die Auflistung aller Wald-Sporteinheiten, deren Teilnehmerzahl und die Länge der Laufrunden wissen, auf dass die Gebühr amtlich berechnet werden kann – samt Strafzuschlag für unangemeldetes Joggen. „Erst war ich in Schockstarre, dann ist mir der Kragen geplatzt“, schildert die 44-Jährige. So könnte die Sache vor Gericht landen – und schlimmstenfalls mit der Erkenntnis enden, dass nur der Amtsschimmel im Wald gratis galoppieren darf.