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Aufgespießt Pflicht und Vorbild

Polit-Streit: Darf eine Ministerin ihr Kind vorzeitig aus der Schule nehmen?

Von Axel Ehrlich 09.02.2026, 21:51
Jacqueline Bernhardt
Jacqueline Bernhardt Foto: dpa

Pflicht heißt Pflicht, weil man etwas tun MUSS. Das ist nicht selten sogar gesetzlich fixiert. In Mecklenburg-Vorpommern sorgt die Interpretation des Pflichtbegriffes allerdings gerade für etwas Aufruhr in der Landespolitik.

Es geht im konkreten Fall um die Schulpflicht. Jacqueline Bernhardt (Linke) ist Justizministerin in Schwerin. Sie ließ ihren Sohn am letzten Schultag vom Unterricht beurlauben, weil die Familie vorzeitig verreisen wollte.

Das kam bei ihrer Kollegin vom Bildungsressort offenbar gar nicht gut an. Deren Ministerium schrieb den Kollegen vom NDR auf eine diesbezügliche Anfrage, alle Eltern seien nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, wichtige Verhinderungsgründe und Härtefälle ausgenommen. Ein vorzeitiger Urlaubsantritt sei jedoch kein wichtiger Grund und schon gar kein anerkannter Härtefall.

Wer jetzt eine parteipolitische Fehde vermutet: Bildungsministerin Simone Oldenburg ist ebenfalls Mitglied der Linken. Es geht also offenbar wirklich um Vorbildwirkung und Gesetz.

Mit Beidem sollte eine Justizministerin sich jedenfalls einigermaßen auskennen.