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Aufgespießt Totes Kapital – ein Fall für den Staatsanwalt

Friedhofsmitarbeiter wegen Untreue angeklagt. Es geht um 160.000 Euro.

Von Axel Ehrlich 05.02.2024, 13:07
Auch Geld für Grabschmuck wurde abgezweigt.
Auch Geld für Grabschmuck wurde abgezweigt. Foto: imago

Das letzte Hemd hat keine Taschen, heißt es landläufig. Das auch das Gegenteil der Fall sein kann, hat aktuell ein nunmehr ehemaliger Mitarbeiter der Berliner Friedhofsverwaltung bewiesen. Die besagte Tasche war in diesem Fall – seine eigene.

Der Staatsanwalt wirft dem Mann also vor, über Jahre insgesamt 160.000 in diese Tasche gesteckt zu haben. Wenn Kunden zum Beispiel ihre Begräbniskosten vorab bezahlt haben, landete das Geld gern direkt auf dem Privatkonto des Angeklagten. Oder Geld für Blumen und Grabgestecke, das niemals bei den Gärtnereien ankam.

Erst bei einer Umstellung der Buchhaltung fiel das auf. Stück für Stück kam das Gesamt-Volumen der umgeleiteten Zahlungen ans Licht. Nicht eingerechnet sind Fälle vor Juli 2017, weil verjährt.

Ob der Delinquent seine eigene ewige Ruhe dereinst in Berlin plant oder sicherheitshalber lieber ganz woanders, ist nicht überliefert.