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Neues Gesetz Ausbau erneuerbarer Energien zahlt sich für Kommunen aus

Die Energiewende läuft. Ein neues Gesetz sorgt dafür, dass in Sachsen-Anhalt Kommunen und Bürger auch finanziell etwas davon haben. So funktioniert das.

Von dpa Aktualisiert: 11.09.2025, 10:56
Wenn Windkraftanlagen neu entstehen oder alte modernisiert werden, sollen die Kommunen auch finanziell etwas davon haben. Das Thema beschäftigt den Landtag. (Archivbild)
Wenn Windkraftanlagen neu entstehen oder alte modernisiert werden, sollen die Kommunen auch finanziell etwas davon haben. Das Thema beschäftigt den Landtag. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Magdeburg - Bürger und Kommunen in Sachsen-Anhalt profitieren künftig finanziell vom Ausbau erneuerbarer Energien. Wer eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage betreibt, muss die jeweilige Kommune nun finanziell beteiligen. Die Abgabe wird fällig für neue Anlagen oder solche, die modernisiert werden, sogenannte Repowering-Anlagen. Der Landtag verabschiedete dafür das entsprechende Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz. Die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP sowie die Grünen stimmten zu, die Linke enthielt sich, die AfD lehnte das Gesetz ab.

Energieminister Armin Willingmann sagte, mit dem Gesetz solle eine breite Akzeptanz für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik gestärkt werden. Man habe sich für ein bürokratiearmes Modell entschieden: „Wir orientieren uns an der Nennleistung der Anlagen und einer grundsätzlichen Mindestabgabehöhe von 5,5 Euro je Kilowatt. Das bringt den Gemeinden, und das ist immer wichtig für ihre Kommunikation nach Außen, in etwa 27.500 Euro je Windrad, das kann man leicht zählen“. 

In ertragreichen Jahren könne der Betrag höher ausfallen, denn die tatsächlich erzeugte Strommenge werde mit 0,3 Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Ab 1.834 Volllaststunden pro Jahr werde der Sockelbetrag überschritten – und die Kommune dürfe sich über noch höhere Einnahmen freuen. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen könnten die Kommunen mit mindestens 2.500 Euro pro Megawatt-Peak planen. Bei einer Anlage mit einer installierten Leistung von 5 Megawatt-Peak flössen mindestens 12.500 Euro jährlich. 

Kommunen erhalten wieder Gestaltungsmöglichkeiten

Die Kommunen erhielten Gestaltungsmöglichkeiten zurück, weil Geld für Investitionen da sei. Mit dem Gesetz wolle Sachsen-Anhalt zudem Investoren Sicherheit geben, dass sie mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Es gehe um bezahlbare Energie und einen wettbewerbsfähigen Standort. 

Kommunen können das Geld auch an Einwohner weitergeben

Die Einnahmen können die Kommunen etwa für die Verschönerung des Ortes, für Veranstaltungen und kulturelle Einrichtungen oder die Sanierung kommunaler Gebäude verwenden. Vorgeschrieben ist, dass die Hälfte der Erträge in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen eingesetzt werden muss. Den Kommunen steht es auch frei, die Mittel an ihre Einwohnerinnen und Einwohner weiterzugeben.