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Kriminalität Berliner Segler erhält lebenslange Haft – „Freund ertränkt“

Zwei Freunde sind auf dem Rückweg von einer Segel-Regatta. Vor der schwedischen Küste kommt es zu einem Streit. Dann treibt einer leblos im offenen Meer.

Von dpa Aktualisiert: 19.01.2026, 18:37
Nach dem Tod eines 71-jährigen Berliners vor der schwedischen Küste ist sein Mitsegler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Archivbild)
Nach dem Tod eines 71-jährigen Berliners vor der schwedischen Küste ist sein Mitsegler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Archivbild) Björn Larsson Rosvall/TT News Agency/AP/dpa

Berlin - Die Segel-Partner kamen von einer Regatta vor Norwegen, als es zum Streit kam. Ein 71-Jähriger ertrank. Gegen den Mitsegler erging nach sechsmonatigem Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Berliner Landgericht sprach den 66-Jährigen des heimtückischen Mordes schuldig. Er habe seinen langjährigen Freund nach einem Streit zweimal unter Wasser gedrückt. „Er hat den Mann bewusst und gewollt ertränkt“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der 66-Jährige habe seinen Freund retten wollen, der Versuch sei „tragisch fehlgeschlagen“.

Die Männer hatten rund zwei Wochen in der Enge auf einem acht Meter langen Trimaran verbracht, als die Situation am 1. August 2024 eskalierte. Was der genaue Anlass für den Streit der beiden Deutschen war, steht nicht fest, hieß es weiter im Urteil. Möglicherweise sei es um Kritik des Angeklagten an Sicherheits- und Ausstattungsmängeln des Bootes gegangen – „es muss etwas gegeben haben, was unter der Decke brodelte“.

Videoaufnahmen aus einem Flugzeug

Zunächst sei es zu einem Gerangel an Bord gekommen und zu wechselseitigen Handgreiflichkeiten. Mit einer Verletzung am Kopf sei der 71-jährige Berliner Rechtsanwalt ins Wasser geraten, stellte das Gericht fest. Die Besatzung eines anderen Segelbootes habe etwa eine halbe Stunde später den Mann im Wasser gesehen und den Angeklagten aufgefordert, ihn an Bord zu holen. Was weiter geschah, sei durch Videoaufnahmen aus einem Flugzeug der schwedischen Küstenwache belegt.

Als der 71-Jährige dann im vorderen Bereich des Bootes lag, habe der Angeklagte seinen Arm um den Hals des anderen Seglers gelegt. „Dieser konnte sich freimachen von dem Würgegriff und ins Wasser gleiten“, sagte der Richter. Die Besatzung des anderen Segelbootes habe einen Rettungsring werfen wollen. In dem Moment sei der Angeklagte ins Wasser gesprungen. Von hinten habe er sich dem 71-Jährigen genähert, der den Bildern zufolge „mit gleichmäßigen Bewegungen“ im Wasser trieb. Er sei arglos gewesen.

„12 bis 13 Sekunden unter Wasser gedrückt“

Der Angeklagte habe ihn „12 bis 13 Sekunden massiv unter Wasser gehalten“, sagte Richter Groß. Von dem ersten Angriff habe sich der Mann freimachen können – „er kommt hoch wie ein Korken“. Doch der Angeklagte habe ihn erneut mit beiden Händen unter Wasser gepresst, dann den leblosen Körper hinter sich hergezogen. Ohne die Aufnahmen aus etwa 1.000 Metern Höhe wäre es „extrem schwer gewesen, etwas festzustellen“, sagte der Richter.

Die Verteidiger hatten unter anderem argumentiert, es gebe kein Motiv. Aus Sicht des Gerichts habe es eines gegeben, „das wir nicht konkretisieren können“, sagte der Richter. Möglich sei ein Konflikt, der bei dem Angeklagten „etwas freigelegt hat, was zu lange unter der Oberfläche rumort hat“. Er sei „eben nicht durchweg der gute und liebenswürdige Mensch“, den Zeugen geschildert hätten. Der Angeklagte habe sich immer als „der Verständnisvolle“ geriert und nie gelernt, seine Aggressionen angemessen auszuleben. 

Die beiden Männer wurden schließlich von der Seenotrettung geborgen. Für den Vater eines 17-jährigen Sohnes kam jede Hilfe zu spät. Der Angeklagte wurde kurz nach dem Geschehen in Schweden festgenommen. Parallel wurde wegen der sogenannten Wohnortzuständigkeit ein Ermittlungsverfahren in Berlin eingeleitet. Seit November 2024 befindet sich der Mann in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.