Zu Unrecht zur Kasse gebeten? Beschwerden über private Parkfirmen in Niedersachsen
Parken ohne Schranken: Bei Supermärkten, in großen Städten oder an Sehenswürdigkeiten werden Auto-Kennzeichen oft per Kamera erfasst. Das klappt nicht immer - zum Ärger von Verbrauchern.

Hannover - Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verzeichnet zahlreiche Beschwerden über private Parkplatzbewirtschafter. Unter anderem bei Supermärkten in Innenstädten aber auch am Hauptbahnbahnhof Hannover habe es Fälle gegeben, berichtet die Verbraucherzentrale. Deutschlandweit verzeichnen zahlreiche Verbraucherschützer eine steigende Zahl von Beschwerden. Dabei gehe es vor allem um Parkplätze von Supermärkten, aber auch vor Arztpraxen und Krankenhäusern.
Betroffene kritisierten vor allem unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen, Inkassoschreiben und schlechte Erreichbarkeit des Service, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer ergab. Dabei geht es vor allem um schrankenlose Parkplätze, die mit Kennzeichenerfassungen arbeiten.
Verbraucher fühlen sich getäuscht
Oft fehle es an klarer und unübersehbarer Beschilderung, so die Verbraucherzentralen. Teils sei berichtet worden, dass der Parkautomat nach Eingabe des Kennzeichens angezeigt habe, dass keine Zahlung erforderlich sei. Anschließend hätten Verbraucher aber eine Vertragsstrafe von fast 50 Euro bekommen, weil angeblich die Freiparkdauer um wenige Minuten überschritten worden sei, beschreibt die Verbraucherzentrale einen Fall auf ihrer Webseite.
Die Anbieter weisen die Vorwürfe zurück. „99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge funktionieren reibungslos“, erklärt der Geschäftsführer von Mobility Hub, Maximilian Schlereth. Das Unternehmen aus München bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze an mehreren hundert Standorten im Bundesgebiet. Monatlich würden mehrere Millionen Parkvorgänge abgewickelt. Die Zahl der Verstöße liege im niedrig stelligen Tausender-Bereich.
Unternehmen: „verschwindend geringe Zahl“ von Vertragsstrafen
Das Unternehmen „Park & Control“ teilte mit, Vertragsstrafen nur bei eindeutig dokumentierten Verstößen auszusprechen. Die Beschilderung der Parkplätze sei klar und werde regelmäßig kontrolliert. Die Parkraummanagement-Firma Wemolo betont ebenfalls, dass die Zahl der Vertragsstrafen bei europaweit täglich 2,5 Millionen Parkvorgängen verschwindend gering sei. Das System funktioniere digital und extrem genau. „Autofahrer, die eine Strafe erhalten, beschweren sich natürlich häufiger – egal wie fair und transparent der Prozess ist“, so das Unternehmen.
Tipps: Quittungen aufbewahren und Fotos machen
Verbraucherschützer empfehlen, sich im Zweifel Beratung von Verbraucherzentralen zu holen, wenn man sicher sei, bezahlt zu haben. Oft seien Vertragsstrafen überzogen oder die Geschäftsbedingungen nicht ausreichend ersichtlich. Hier lohne es sich, Fotos von den Schildern und der entsprechenden Parksituation zu machen. Zudem sollten bei schrankenlosen, digitalen Parkplätzen Belege eine Zeit lang aufbewahrt werden.