Bundesgerichtshof BGH bestätigt: „Knockout 51“ ist keine Terrorvereinigung
Für die Bundesanwaltschaft war „Knockout 51“ eine Terrorgruppe. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das anders. Die Karlsruher Behörde konnte nun auch den Bundesgerichtshof nicht überzeugen.

Karlsruhe/Jena - Die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung. Das oberste deutsche Strafgericht hob am Donnerstag ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena in einzelnen Punkten auf, bestätigte aber grundsätzlich dessen Einschätzung, dass es sich bei der Gruppe nicht um eine Terrorvereinigung handelt. (Az. 3 StR 33/25)
„Knockout 51“ wurde nach Angaben der Sicherheitsbehörden spätestens Anfang 2019 in Eisenach in Thüringen gegründet. Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings seien junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht worden, heißt es im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024. Die Gruppe soll versucht haben, in Eisenach einen „Nazi-Kiez“ zu schaffen.
Tötung mit Messern, Äxten und Macheten?
Die Bundesanwaltschaft hatte bei einer bundesweiten Razzia im April 2022 vier mutmaßliche Köpfe der Gruppe festnehmen lassen. Das OLG Jena verurteilte sie im Juli 2024 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten, und drei Jahren und zehn Monaten.
Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei „Knockout 51“ neben einer kriminellen Vereinigung auch um eine terroristische. Die Angeklagten hätten geplant, ihre politischen Gegner durch den Einsatz von Messern, Äxten und Macheten zu töten, hatte ein Vertreter der Behörde bei der Verlesung der Anklage am OLG erklärt.
BGH sah keine Terrorgruppe
Das Gericht in Jena sah das aber anders. Die Gruppe sei auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter 2024 bei der Urteilsverkündung. Die Männer hätten sich auf mögliche Angriffe von Linksextremisten vorbereiten wollen. Der Vorwurf, es handele sich um eine terroristische Vereinigung, sei „reine Fiktion“.
Der BGH konnte bei seiner Überprüfung des Urteils in diesem Punkt keine Rechtsfehler erkennen. Er hob allerdings den Schuldspruch eines Angeklagten auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde. Außerdem muss das OLG Jena die Haftstrafen gegen diesen und zwei weitere Angeklagte neu bemessen, weil der BGH seine Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis der Straftaten zueinander seit dem OLG-Urteil geändert hat. Das Urteil gegen den vierten Beschuldigten ist hingegen ab sofort rechtskräftig.