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Naturschutz „Boofen“ in Sächsischer Schweiz bis Mitte Juni verboten

Wer im Nationalpark Sächsische Schweiz unter freiem Himmel übernachten will, muss bis Mitte Juni pausieren. Warum das Verbot des „Boofens“ gerade jetzt gilt und was es mit den Brutzeiten zu tun hat.

Von dpa 03.02.2026, 15:07
„Boofen“ in Sächsischer Schweiz bis Mitte Juni verboten. (Archivbild)
„Boofen“ in Sächsischer Schweiz bis Mitte Juni verboten. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Bad Schandau - Das Übernachten unter freiem Himmel im Nationalpark Sächsische Schweiz ist bis Mitte Juni verboten. Zum Schutz der Natur ist das sogenannte Boofen untersagt, wie der Staatsbetrieb Sachsenforst mitteilte. Bergsport- und Naturschutzverbände, der Tourismusverband Sächsische Schweiz und Naturschutzbehörden hatten das Verbot 2022 eingeführt. Ziel ist es, die Übernachtungen unter freiem Himmel einzudämmen und die Tiere, die in dieser Zeit brüten oder Junge zur Welt bringen, zu schützen.

Vom 16. Juni bis 31. Januar eines jeden Jahres ist das Freiübernachten im Nationalpark nur an den 58 offiziell zugelassenen Stellen sowie nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns erlaubt. Damit wird die Tradition der sächsischen Bergsteiger anerkannt, wie es weiter hieß. Voraussetzung sei ein besonders rücksichtsvolles Verhalten, insbesondere das Vermeiden von Lärm, Licht und Müll sowie das Unterlassen von jeglichem offenen Feuer.