Pandemie Brandenburg verlängert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Brandenburg/Havel - In öffentlichen Bussen und Bahnen in Brandenburg gilt für weitere zwei Wochen eine Maskenpflicht. Das Kabinett beschloss am Dienstag, die Corona-Regeln bis mindestens zum 23. September zu verlängern. Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und Schwerhörige sind ausgenommen.
Eine Maske ist auch weiter Pflicht für Besuche in Krankenhäusern, Arztpraxen sowie in Alten- und Pflegeheimen und Unterkünften für Geflüchtete, Asylsuchende und Obdachlose. Wer dort arbeitet, muss bei körpernahen Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske.
Die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen müssen sich auch nach wie vor auf das Coronavirus testen lassen, sofern sie nicht vollständig geimpft beziehungsweise nachweislich genesen sind.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) begründete die Verlängerung mit der hohen Ansteckungsgefahr. „Trotz insgesamt weiter rückläufiger Fallzahlen bleibt der Infektionsdruck in allen Altersgruppen hoch“, sagte sie laut Mitteilung. „Der Omikron-Subtyp BA.5 ist dominant und besonders ansteckend.“ Zugleich warb sie dafür, dass vor allem ältere Menschen und diejenigen mit chronischen Erkrankungen ihre Covid-19-Impfung auffrischen lassen.
In Brandenburg ist die Zahl neuer Corona-Ansteckungen je 100.000 Einwohner in einer Woche zuletzt wieder etwas auf 254,3 gestiegen, lag aber vor einer Woche bei 291,9.