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Amtsgericht Bergen Unfall mit Schüler - Cabriofahrer zu Geldstrafe verurteilt

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Ein Autofahrer fuhr auf der Insel Rügen einen 13-Jährigen aus Bremen an. Aber nicht bewusst und mit Absicht, wie das Amtsgericht Bergen befand.

Von dpa Aktualisiert: 16.06.2025, 11:57
Der Angeklagte fuhr im Sommer 2024 einen 13-jährigen Schüler an. (Archivbild)
Der Angeklagte fuhr im Sommer 2024 einen 13-jährigen Schüler an. (Archivbild) Stefan Sauer/dpa

Das Amtsgericht Bergen hat einen 47-jährigen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, der im Sommer vorigen Jahres auf Rügen einen 13-jährigen Schüler aus Bremen mit seinem Cabrio angefahren und schwer verletzt hatte. Der 47-jährige Angeklagte muss 150 Tagessätze à 80 Euro (12.000 Euro) zahlen. Zudem bleibt sein Führerschein für eineinhalb Jahre gesperrt. 

Einen Anhaltspunkt für absichtliches Anfahren sah das Gericht indes nicht. Es spreche nichts dafür, dass er den Jungen bewusst habe anfahren wollen, sagte der Richter. Deswegen wurde er wegen fahrlässiger, und nicht wie in der Anklage gefordert wegen gefährlicher, Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. 

Mittelfinger gezeigt

Der Angeklagte selbst hatte dem Vorwurf vehement widersprochen, er habe den 13-Jährigen damals in Prora auf Rügen mit Absicht angefahren. Das entbehre jeder Grundlage, auch hätte er gar kein Motiv dafür gehabt, so der Angeklagte, der selbst fünffacher Vater ist.

Mehrere Klassenkameraden des heute 14 Jahre alten Schülers hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann sein Auto gedreht und den Jungen damals mit einer gezielten Lenkbewegung angefahren und schwer verletzt habe. Zuvor hatte der damalige Achtklässler, der auf Klassenfahrt in Prora war, nach eigenen Angaben dem Fahrer einen Mittelfinger als provozierende Geste gezeigt. 

Laut technischem Sachverständigen betrug die Geschwindigkeit des Cabrios beim Aufprall mindestens 25 Kilometer pro Stunde. Nach Darstellung mehrerer Varianten sagte der Gutachter, es könne nicht der Schluss gezogen werden, dass der Autofahrer den Fußgänger mit Absicht habe anfahren wollen. Das könne technisch nicht nachgewiesen werden.