Zusammenarbeit mit AfD CDU stellt sich hinter Woidkes Äußerung zur AfD
Brandenburgs Regierungschef Woidke sieht keine Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der AfD, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft. Aber seine Worten lösen Reaktionen aus.

Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bekommt für seine Äußerungen zur Frage einer Zusammenarbeit mit der AfD bei einem radikalen Kurswechsel die Unterstützung der CDU. „Wenn sich die AfD von allem Extremistischen befreien würde, wäre sie eine Partei, mit der man zusammenarbeiten könnte, aus Sicht der Union sogar sollte“, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann. „Das ist nicht unmoralisch, sondern demokratisch. Der moralische Zeigefinger von links treibt der AfD nur weiter die Wähler in die Arme.“
Woidke hält die Frage einer Zusammenarbeit mit der AfD nur bei einer Abkehr vom Rechtsextremismus grundsätzlich für möglich. „Die AfD hat es in der Hand. Sie selbst hat es in der Hand, die Brandmauer noch heute überflüssig zu machen“, sagte Woidke am Montag. „Indem sie alle Extremisten, alle Neonazis, alle ehemaligen NPD-Mitglieder und viele andere, die diesen Staat verachten, die die Demokratie und die Freiheit verachten, rausschmeißen.“ Er betonte: „Mit Extremisten kann es keine Zusammenarbeit geben.“
Linke fordert klare Kante gegen AfD
Die Linke warf Woidke Realitätsverlust vor. „Konnte man sich bei der SPD bisher wenigstens noch auf ihre klare Kante zur AfD verlassen, rückt Woidke nun auch davon ab“, kritisierte die Landesvorsitzende Katharina Slanina. „Wenn sich die AfD von ihren rechtsextremen Mitgliedern trennen würde, gäbe es sie nicht mehr.“
CDU-Fraktionschef Redmann reagierte auf die Kritik an Woidke mit Unverständnis: „Dietmar Woidke hat eine Selbstverständlichkeit ausgesprochen. Ich kann nicht verstehen, warum er dafür derart scharf kritisiert wird.“
Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte die AfD im Land als gesichert rechtsextrem ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte mitgeteilt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen zu wollen. Dies legte die Behörde wegen einer Klage der AfD dagegen aber auf Eis.