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Winterwetter Das gilt bei Schnee und Glätte an Niedersachsens Schulen

Eisige Straßen, unsichere Wege: Wer in Niedersachsen entscheidet, ob der Unterricht ausfällt – und für wen es eine Notbetreuung gibt.

Von dpa 07.01.2026, 05:30
Auf vielen Straßen in Niedersachsen ist wegen Glätte Vorsicht geboten.
Auf vielen Straßen in Niedersachsen ist wegen Glätte Vorsicht geboten. Julian Stratenschulte/dpa

Hannover - Der Winter hat Niedersachsen fest im Griff: Vielerorts liegt Schnee und es ist glatt. Auch in den nächsten Tagen soll es frostig bleiben. Was bedeutet das für die Schulen und Kitas? Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wer entscheidet, ob die Schule stattfindet oder nicht?

Die Entscheidung, ob der Unterricht witterungsbedingt ganz oder in Teilen ausfällt, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte. Um das aktuelle Wetter zu berücksichtigen, passiert das laut Kultusministerium meist am Vorabend oder am frühen Morgen des Schultags. Eine Vorgabe des Landes, bis wann die Schulen und Kommunen die Entscheidung mitteilen sollen, gibt es nicht.

Wann wird Unterrichtsausfall angeordnet?

Wenn die Kommunen sich für diesen Schritt entscheiden, dann geht es darum, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten, betont das Ministerium.

Müssen die Schulen eine Notbetreuung organisieren?

Ja, aber nur für die Jahrgänge bis zur zehnten Klasse. Im Primarbereich (Klasse 1 bis 4) und in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) gewährleisten die Schulen der Landesregierung zufolge eine Betreuung für die Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen.

Können Eltern ihre Kinder selbst zu Hause behalten?

Ja, bis zur zehnten Klasse können Eltern ihre Kinder auch ohne angeordneten Unterrichtsausfall zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie befürchten, dass die Kinder ansonsten auf dem Schulweg wegen extremer Witterung unzumutbaren Gefahren ausgesetzt sind.

Welche Änderungen plant die Landesregierung?

Bereits im Oktober hatte Rot-Grün angekündigt, dass die Schulen bei extremem Sturm, Glatteis oder auch Hitze künftig eigenständig in den Distanzunterricht wechseln können sollen. Mit einer Reform des Schulgesetzes soll der Distanzunterricht eine gesetzliche Grundlage bekommen. Ein Automatismus ist dabei aber nicht vorgesehen, vielmehr soll der Unterricht in Präsenz der Regelfall bleiben. 

Gibt es eine zentrale Infostelle für alle Schulen in Niedersachsen?

Nein, eine verbindliche Erfassung aller Schulausfälle durch das Land gibt es nicht. In der Regel melden die Landkreise die Ausfälle aber über die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen, wo sie auch online einsehbar sind. Darüber hinaus werden Schulausfälle auch über den Rundfunk, die Webseiten der Kommunen und Schulen oder Benachrichtigungsdienste per SMS oder App bekanntgegeben.

Was gilt an den Kitas – wer entscheidet dort über die Betreuung?

Das Land macht zu witterungsbedingten Beeinträchtigungen der Kinderbetreuung keine Vorgaben. Die Träger der Jugendhilfe entscheiden somit eigenverantwortlich, ob eine Einrichtung geschlossen bleibt oder die Betreuungszeiten einschränkt. Passiert das, gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in dieser Zeit laut Ministerium als nicht erfüllt.