Landesregierung Datenschutzbeauftragte prüft Facebook-Verbot für Regierung
Landesministerien mit Facebook-Seiten, Kameras in einer Sauna und in einer Flüchtlingsunterkunft: Die oberste Brandenburger Datenschützerin Hartge hat im neuen Bericht mehrere Beispiele, wo aus ihrer Sicht Vorgaben missachtet wurden.

Potsdam - Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat große Bedenken wegen der Auftritte der Landesregierung und von Ministerien bei Facebook. Sie prüfe in Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden eine Untersagungsverfügung, teilte Hartge am Montag bei der Vorstellung ihres Datenschutzberichtes für 2022 in Potsdam mit. Es sei ihr ein Rätsel, warum die Landesregierung ohne Not personenbezogene Daten an Facebook übermittle. Die Staatskanzlei könne allerdings stellvertretend für die betreffenden Ministerien bei einer Anhörung erneut vortragen, warum sie Facebook-Fanseiten einsetze. Nach ihren Angaben verwies die Landesregierung bisher darauf, dass eine Statistikfunktion deaktiviert worden sei - damit sei die Regierung aber nicht aus der Verantwortung.
Videokameras: Die Datenschutzbeauftragte berichtete von dem Fall einer kommunalen Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete nördlich von Berlin, in der es 120 Videokameras gegeben habe - bis zu Türen von Sanitäranlagen. Viele Kameras seien unzulässig - wie etwa die auf Kinderspielplätzen, sagte Hartge. Bestimmte Kameras könnten wiederum zwar weiter genutzt werden, aber mit einem anderen Einstellwinkel. Der Betreiber komme dem nur sehr zögerlich nach. Sie könne bei einer öffentlichen Stelle kein Bußgeld verhängen, möglich sei eine Untersagung. „Ich denke aber, dass das ein sehr trauriges Beispiel ist, wie man mit Videokameras Menschen eben auch im täglichen Leben unter einen enormen Druck und Stress setzen kann.“
Sauna: Wer in eine Sauna geht, denkt nicht gleich daran, dass er möglicherweise nackt von einer Kamera erfasst wird. In einer Sauna in Südbrandenburg mit Show-Aufgüssen, Sound- und Lichteffekten für bis zu 200 Besucherinnen und Besucher sei das aber der Fall, wie die Datenschutzbeauftragte berichtete. Der Einsatz von Kameras im Innern der Saunaräume ist nach ihren Angaben illegal. Nach Beratung habe sich der Betreiber bereiterklärt, die zwei Kameras abzuschalten. Für die zurückliegende Zeit sei eine Verwarnung ausgesprochen worden.
Microsoft 365: Die Datenschutzbeauftragte kritisierte, dass die Nutzung des Online-Dienstes für Behörden, Unternehmen und Vereine in der Regel unzulässig sei. Microsoft verarbeite persönliche Daten aus der Auftragsverarbeitung für eigene Zwecke, ohne das genug transparent zu machen. Microsoft habe sich zwar an einigen Punkten bewegt, aber nicht an den wesentlichen Kritikpunkten, sagte der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Reinke.
Bank: Ein Kreditinstitut im Westen Brandenburgs ging mit einer Überwachungskamera aus Sicht der Datenschutzbeauftragten zu weit: Eine Kamera habe sich auf das Foyer einer Filiale gerichtet, aber auch auf den Gehweg und die Parkplätze davor, berichtete Hartge. Unbekannte hätten die Bilder auch noch ins Internet gestellt. Weil die Datenschutzbeauftragte das Kreditinstitut nicht erreichte, musste die Polizei Amtshilfe leisten: Das Kabel der Videokamera sei durchtrennt worden „als brachiale Lösung“. Das Institut habe einen Dienstleister mit der Überwachung betraut, der aber nicht die nötigen Voraussetzungen geschaffen habe. Gegen ein fünfstelliges Bußgeld habe das Kreditinstitut Einspruch eingelegt.
Bußgeld: Insgesamt verhängte die Bußgeldstelle der Datenschutzbeauftragten im vergangenen Jahr in 13 Fällen ein Bußgeld - insgesamt knapp 123.000 Euro. Im Jahr zuvor waren es 23 Fälle mit Bußgeld in Höhe von insgesamt 13.430 Euro.