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Wahlwerbung Datenschutzverstoß: CDU soll 65.000 Euro Bußgeld zahlen

Wegen Verstößen bei Wahlwerbung im Jahr 2021 soll ein Berliner CDU-Kreisverband 65.000 Euro zahlen. Es ging um vermeintliche Absender und Adressen von Werbebriefen. Wird der Kreisverband zahlen?

Von dpa Aktualisiert: 20.09.2025, 16:19
Wegen eines Wahlwerbebriefs aus dem Jahr 2021 für den damaligen Kandidaten Thomas Heilmann soll der Berliner CDU-Kreisverband ein Bußgeld zahlen. (Archivbild)
Wegen eines Wahlwerbebriefs aus dem Jahr 2021 für den damaligen Kandidaten Thomas Heilmann soll der Berliner CDU-Kreisverband ein Bußgeld zahlen. (Archivbild) Julian Weber/dpa

Berlin - Gegen einen Berliner CDU-Kreisverband ist vom Datenschutzbeauftragten wegen Rechtsverstößen bei der Wahl 2021 ein hohes Bußgeld verhängt worden. Der Kreisverband Steglitz-Zehlendorf soll demnach 65.000 Euro zahlen, dabei geht es um Verstöße im Zusammenhang mit einem Wahlwerbebrief für den damaligen Bundestagskandidaten Thomas Heilmann. Man habe den Bußgeldbescheid in den Sommerferien bekommen, sagte der CDU-Kreisvorsitzende Stefan Standfuß der dpa. Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet.

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. „Wir gehen erstmal davon aus, dass das nicht gerechtfertigt ist“, sagte Standfuß am Rande des CDU-Landesparteitags. Daher habe man Widerspruch eingelegt. Heilmann sagte: „Ich denke nicht, dass das vor Gericht halten wird.“

Nach dem Bericht des „Tagesspiegels“ hatten 133.980 Wahlberechtigte Schreiben erhalten, in denen sie von Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Gesellschaft dazu aufgerufen wurden, mit der Erststimme Heilmann zu wählen. 

Behörde: Wahlbriefe mit irreführenden Absendern

Nach Auffassung der Datenschützer habe der Brief im September 2021 den irreführenden Eindruck vermittelt, er sei direkt von den Personen versandt worden, die für den Kandidaten warben. Die Adressen stammten demnach aus dem Melderegister und waren vom CDU-Kreisverband abgerufen und an einen Werbeanbieter weitergeleitet worden. Laut Datenschutz-Behörde beauftragte der CDU-Kreisverband die Agentur „mit dem massenhaften Versand der Empfehlungen“. 

Laut Bußgeldbescheid verstieß die CDU damit gegen drei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung. Verhängt wurden demnach insgesamt sechs Bußgelder, die sich auf 65.000 Euro summierten.