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Urteil Drogengeld gebunkert - 83-jährige Berlinerin verurteilt

Von dpa 09.10.2023, 17:37
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Berlin - Eine 83-jährige Berlinerin ist wegen Geldwäsche und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Vor über zwölf Jahren habe sie 435.000 Euro, die aus Drogengeschäften stammten, für einen Bekannten aufbewahrt, begründete das Berliner Landgericht am Montag. Zudem habe sich in einem weiteren Versteck in der Wohnung der Frau eine Pistole befunden. Die verhängten 90 Tagessätzen zu je 15 Euro bezahlen muss die Seniorin allerdings nicht - wegen der langen Verfahrensdauer gelte die Strafe als vollstreckt, entschied das Gericht.

Im August 2011 war es im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen mutmaßliche Drogenhändler zu einer Durchsuchung bei der ehemaligen Restaurant-Betreiberin gekommen. 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Mann, für den die Seniorin das Geld aufbewahrt hatte, wurde 2013 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein erster Prozess gegen die heute 83-Jährige scheiterte im Jahr 2015. Es sei danach zu Verfahrensverzögerungen gekommen - „in einem exorbitant hohen Bereich“, so das Gericht.

Die Verteidigerin hatte für die Angeklagte erklärt, die einstige Gastwirtin habe das Geld für einen Mann aus ihrem Bekanntenkreis aufbewahrt, von dessen Drogengeschäften sie nichts gewusst habe. Sie sei davon ausgegangen, dass die hohe Summe aus Autogeschäften stamme. Eine finanzielle Gegenleistung habe sie nicht erhalten - „sie hat es aus Freundschaft gemacht“. Die Waffe habe sie von ihrem früheren Ehemann zu ihrem Schutz erhalten. Zu keinem Zeitpunkt habe sie Rauschgiftgeschäfte unterstützt.

Zunächst ging die Anklage auch von Beihilfe zum Drogenhandel sowie mutmaßlich erschlichener Sozialleistungen in Höhe von rund 10.000 Euro aus. Diese Vorwürfe wurden im Prozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen.