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Regierung Empfehlung: Ex-Ministerin soll bis 2024 auf neuen Job warten

Der Rücktritt von Umweltministerin Anja Siegesmund kam selbst für viele Grünen-Mitglieder überraschend. Nach einer Familienpause strebt sie in die Wirtschaft. Es könnte jedoch sein, dass ihre Pläne zunächst nicht aufgehen.

Von dpa Aktualisiert: 07.04.2023, 11:27
Thüringens zurückgetretene Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne).
Thüringens zurückgetretene Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne). Michael Reichel/dpa/Archivbild

Erfurt - Thüringens zurückgetretene Umweltministerin Anja Siegesmund soll nach der Empfehlung eines unabhängigen Gremiums eine Karenzzeit von 16 Monaten bis zur Aufnahme eines Jobs in der Wirtschaft einhalten. Die Wartezeit, die nach dem Thüringer Ministergesetz möglich ist, würde mit dem Rücktritt der Grünen-Politikerin aus persönlichen Gründen Ende Januar 2023 beginnen, hieß es am Donnerstag aus Regierungs- und Landtagskreisen in Erfurt. Bestätigt wurde die Empfehlung von 16 Monaten, über die zuerst MDR Thüringen berichtete.

Die Staatskanzlei wollte sich dazu nicht äußern. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage nur, dass sich das Kabinett voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte mit einer möglichen Karenzzeit für die frühere Umweltministerin beschäftigen werde.

Im Gespräch ist seit Wochen ein Wechsel von Siegesmund zum Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, der nach früheren Angaben Ende Mai eine Entscheidung zur Besetzung der geschäftsführenden Präsidentenstelle fällen will. Weder Siegesmund noch der Verband hatten bisher offiziell bestätigt, dass sie dafür die Kandidatin ist. Die Grünen-Politikerin hatte ihren Rücktritt zunächst mit einer Auszeit begründet, in der sie sich Zeit für ihre Familie nehmen und dann einen beruflichen Neustart angehen wolle.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Torben Braga, fordert die Landesregierung auf, der Empfehlung für eine 16-monatige Wartezeit zu folgen. Es liege auf der Hand, „dass die Interessen des Verbandes, an dessen Spitze Frau Siegesmund wechseln möchte, sehr eng mit ihrer früheren Tätigkeit als Landesumweltministerin verflochten sind“.

Baraga verwies auf eine Anfrage an die Regierung, aus deren Antwort hervorgehe, dass es seit 2014 immer wieder Kontakte zwischen dem Verband und dem Thüringer Umweltministerium gegeben habe. Nun müsste der Steuerzahler dafür aufkommen, dass die Ex-Ministerin glaubte, vom Ministerbüro direkt an die Spitze eines Lobbyverbands wechseln zu können, so Braga. Siegesmund stehen Übergangsgelder als Ex-Ministerin zu.

Thüringens Regierung hatte auf eine weitere AfD-Anfrage mitgeteilt, das Siegesmund bereits am 12. Januar und damit knapp drei Wochen nach ihrer Rücktrittsankündigung über die mögliche Aufnahme einer Tätigkeit bei einem Wirtschaftsverband informiert habe. „Sie hat in dem Schreiben zum möglichen Arbeitgeber, dem Betätigungsfeld sowie zum Inhalt der möglichen Tätigkeit informiert“, heißt es in einem Landtagsprotokoll.

Das Thüringer Ministergesetz sieht eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten für Ex-Minister vor, wenn sie Tätigkeiten annehmen wollen, die mit ihrem früheren Amt korrespondieren. Letztlich fällt die Landesregierung die Entscheidung über die Dauer der Karenzzeit, die dafür eine Empfehlung des externen Beratungsgremiums einholt.

Die Mitglieder des beratendes Gremiums werden nach einer Änderung des Ministergesetzes, auf das vor allem die Grünen nach der Regierungsübernahme 2014 gedrängt hatten, vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihm dürfen keine Mitglieder oder Beschäftigte des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien angehören.

Laut MDR Thüringen soll Siegesmund über die Empfehlung des beratenden Gremiums bereits informiert worden sein. Sie habe auf MDR-Anfrage das weder bestätigen noch kommentieren wollen. Der Verband habe mitgeteilt, dass er das Auswahlverfahren für die Präsidentenstelle bis Ende April abschließen und auf der Mitgliederversammlung Ende Mai über die Besetzung entscheiden wolle, berichtete der Sender.

Im 2018 geänderten Thüringer Ministergesetz heißt es: „Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.“