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Bundestag Entscheidung zu Streit über Befragung von Briefwählern

Von dpa Aktualisiert: 22.09.2021, 05:47
Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl zur Bundestagswahl liegt auf einem Tisch.
Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl zur Bundestagswahl liegt auf einem Tisch. Julian Stratenschulte/dpa/Illustration

Kassel - Der juristische Streit zwischen Bundeswahlleiter Georg Thiel und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa um die sogenannte Sonntagsfrage dauert an. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kündigte am Montag auf Anfrage eine Entscheidung für Mitte dieser Woche an. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu Gunsten von Forsa entschieden, dagegen legte der Bundeswahlleiter Beschwerde beim VGH ein. Umstritten ist die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute Umfragen veröffentlichen dürfen, in die Antworten von Briefwählern einfließen.

Aus Sicht des Bundeswahlleiters stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit einen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar, „wenn Briefwählerinnen und Briefwählern nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden“, wie es in einer Mitteilung heißt.

Das Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung entschieden, ein Veröffentlichungsverbot beeinträchtige die Freiheit der Berichterstattung. Die Veröffentlichung von Wählerumfragen gehöre zum politischen und demokratischen Prozess. Der VGH setzte die Vollziehung der Wiesbadener Entscheidung aus, bis über die Beschwerde des Bundeswahlleiters entschieden sei, wie eine VGH-Sprecherin mitteilte.

Umfrageinstitute fragen regelmäßig zufällig ausgesuchte Bürger: „Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?“. Forsa fragt dabei auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und wenn ja, wen. Das Stimmverhalten der Briefwähler fließt in die Umfrageergebnisse ein, wird aber nicht getrennt ausgewiesen. Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am kommenden Sonntag, 26. September, statt.