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Selbstbestimmungsgesetz Erneute Debatte um den Geschlechtseintrag

Der bevorstehende Haftantritt der Rechtsextremistin Liebich gibt der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz neue Nahrung. Wird die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags zurückgenommen?

Von dpa Aktualisiert: 28.08.2025, 12:43
Liebich soll Haftstrafe in Chemnitzer Frauengefängnis antreten. (Archivbild)
Liebich soll Haftstrafe in Chemnitzer Frauengefängnis antreten. (Archivbild) Sebastian Willnow/dpa

Berlin - Der für diesen Freitag erwartete Haftantritt der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich befeuert die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich im ZDF einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz. 

Der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundes­tagsfraktion, Falko Droßmann, will hingegen an der Reform der Ampel-Koalition festhalten. „Pauschale Verschärfungen oder ein Rückdrehen des Gesetzes lehne ich klar ab“, sagte er dem „Spiegel“.

Mit dem im November in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist allerdings vereinbart, diese Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen.

Haftantritt von Rechtsextremistin Liebich für Freitag angekündigt

Hintergrund der aktuellen Debatte ist der bevorstehende Haftantritt der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich im Chemnitzer Frauengefängnis. Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich.

 

„Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein“, sagte Innenminister Dobrindt dem Nachrichtenportal „ZDFheute.de“. „Wenn man das aber nicht will und sieht, dass es stattfindet, dann muss man darüber diskutieren: Wie kann man das unterbinden?“ 

Droßmann will den Vorgang allerdings nicht als grundsätzlichen Webfehler des Gesetzes gelten lassen: „Der Fall Liebich ist ein gezielter Missbrauchsversuch eines bekannten Rechtsextremisten und kein strukturelles Problem des Selbstbestimmungsge­setzes.“