Brandserie „Es geht um viel“ - Prozess um Brände in der „Langen Lene“
Viermal soll ein einschlägig vorbestrafter Mann Feuer in einem Leipziger Wohnblock gelegt haben. Für den 41-Jährigen steht eine Sicherungsverwahrung im Raum.

Leipzig - In einem der längsten Wohnblocks Deutschlands, der „Langen Lene“ in Leipzig, wird viermal kurz hintereinander im Keller Feuer gelegt. Das Gebäude wird schwer beschädigt, der Ruß zieht teilweise bis in die zehnte Etage hoch. Elf Mieterinnen und Mieter erleiden Rauchvergiftungen. Verantwortlich dafür soll ein Mann sein, der selbst in dem Haus gewohnt hat. Jetzt hat am Landgericht Leipzig der Prozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter begonnen.
Anklage wegen schwerer Brandstiftung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen vor, im Keller der „Langen Lene“ Holzpaletten und andere Dinge angezündet zu haben. Sie hat ihn wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Die Taten ereigneten sich im vergangenen November, Dezember und Januar.
Der Beschuldigte betrat den Gerichtssaal mit tief ins Gesicht gezogener, schwarzer Kapuze, darunter trug er noch eine blassrote Schirmmütze. Er nahm zusammengesunken auf der Anklagebank Platz. Bei der Verlesung der Anklage vergrub er seinen Kopf in den Händen. Der Mann war drei Tage nach der letzten Brandlegung am 30. Januar festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Zu den Vorwürfen will der sich 41-Jährige in dem Prozess nicht äußern. Sein Anwalt Rolf Franek kündigte, dass sein Mandant sich nicht „zu den Sachverhalten einlassen“ werde. Allerdings wolle er zu einem späteren Zeitpunkt Aussagen zu seinen persönlichen Verhältnissen machen.
Brandserie verursacht fast 900.000 Euro Schaden
Die Ermittler beziffern den Schaden der Brandserie auf knapp 900.000 Euro. Die Strom-, Wasser- und Internetleitungen in dem Wohnblock waren schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Zudem wurden die Kellerbereiche stark verrußt. Der Hauseigentümer, die kommunale Leipziger Wohnungsgesellschaft LWB, stellte zeitweise mobile Toiletten und Duschcontainer vor dem Haus auf, um die Mieterinnen und Mieter zu versorgen.
Der Angeklagte wohnte selbst in der „Langen Lene“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er einschlägig vorbestraft. 2018 war er laut Staatsanwaltschaft vom Landgericht Dresden wegen schwerer Brandstiftung und weiterer Straftaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Sicherungsverwahrung für notorischen Brandstifter?
Wegen dieser Vorgeschichte wird es am Landgericht Leipzig auch darum gehen, wie gefährlich der 41-Jährige für die Allgemeinheit ist. Es könne eventuell auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr. Diese Maßnahme kann für besonders gefährliche Täter neben einer Freiheitsstrafe angeordnet werden.
Ein Sachverständiger soll sich an den nächsten Prozesstagen ein Bild von dem Angeklagten machen. Außerdem sind zahlreiche Zeuge und auch Brandursachenermittler geladen. „Es geht um viel, das wissen wir“, sagte Richter Harr. Bis Ende August sind noch vier weitere Verhandlungstage geplant, der nächste am 6. August.
Bei der „Langen Lene“ handelt es sich um einen 335 Meter langen Plattenbau aus dem Jahr 1968. Er gilt als einer der längsten Wohnblöcke Deutschlands. Der Spitzname leitet sich von der Straße ab, in der das Gebäude steht: die Lene-Voigt-Straße im Leipziger Stadtteil Probstheida.