Justiz Etwas weniger beschleunigte Verfahren an Amtsgerichten

Hannover - Die Zahl der beschleunigten Verfahren an niedersächsischen Amtsgerichten ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. 2021 wurden 1310 dieser Verfahren durchgeführt, ein Jahr zuvor noch 119 mehr, wie das Justizministerium in Hannover am Mittwoch mitteilte. 2019, dem laut Ministerium bislang stärksten Jahr, seitdem diese Verfahrensform im Bundesland gezielt gefördert wird, waren es 1675 Verfahren.
Mit beschleunigten Verfahren soll insbesondere Tätern aus der sogenannten leichteren Kriminalität effektiv begegnet werden. Das können etwa Ladendiebstähle oder kleinere Drogengeschäfte sein. Mit diesem Vorgehen soll laut Ministerium beispielsweise verhindert werden, dass die Täter untertauchen, weil die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorliegen.
Das Ministerium sieht große Vorteile bei diesem Verfahren, weil so binnen 24 Stunden nach der Tat eine Verurteilung erfolgen kann. Dann entfällt etwa, dass der Beschuldigte schriftlich geladen werden muss. Seien die Tatumstände jedoch streitig, könne auf diese Form nicht zurückgegriffen werden.