1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Weltkriegsende: Flaggenverbot bei Gedenken bleibt bestehen

Weltkriegsende Flaggenverbot bei Gedenken bleibt bestehen

Beim Gedenken zum Kriegsende vor 80 Jahren sind Fahnen mit Bezug zu Russland an den sowjetischen Ehrenmalen verboten. Eine Gerichtsentscheidung bestätigt die Position der Berliner Polizei.

Von dpa Aktualisiert: 07.05.2025, 19:11
Sowjetische Flaggen sind an den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren weiterhin verboten. (Archivbild)
Sowjetische Flaggen sind an den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren weiterhin verboten. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

Berlin - Das Verbot sowjetischer Flaggen an den Gedenktagen zum Kriegsende an Ehrenmalen in Berlin bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht selbst mitteilte (Az.: VG 1 L 492/25). Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Berliner Polizei hatte in einer sogenannten Allgemeinverfügung unter anderem das Zeigen von Flaggen und Fahnen mit russischem Bezug für die Zeit vom 8. Mai morgens bis 9. Mai 2025 abends im Umfeld verschiedener Ehrenmale, wie auch am Sowjetischen Ehrenmal Treptow, untersagt. 

Gericht weist Eliantrag zurück 

Dagegen ging ein Verein in einem Eilverfahren vor. Er argumentierte, die Versammlungsfreiheit werde zu Unrecht eingeschränkt, wenn im Rahmen einer von ihm geplanten Gedenkveranstaltung am 8. Mai keine Flaggen der UdSSR am Sowjetischen Ehrenmal Treptow gezeigt werden dürften.

Dem schloss sich das Verwaltungsgericht nicht an. Es wies den Eilantrag zurück und erklärte das Verbot damit für rechtmäßig. Erklärtes Ziel der Allgemeinverfügung sei es, den öffentlichen Frieden zu wahren und ein würdiges Begehen der Gedenktage zu ermöglichen. 

Würde der Kriegsopfer muss gewahrt bleiben

Das rechtfertige, das Zeigen bestimmter Symbole wie der sowjetischen Flaggen an den Gedenktagen zu untersagen. Angesichts des Angriffskriegs gegen die Ukraine komme den sowjetischen Flaggen eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, so das Gericht. 

Die Flaggen könnten jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. Der damit einhergehende „Eindruck eines Siegeszuges“ beeinträchtige die Würde der Opfer und gefährde den öffentlichen Frieden. 

Die russische Botschaft bezeichnete das Verbot als „unbegründet, diskriminierend und entwürdigend“. Es ziele darauf ab, „das unveräußerliche Recht von Nachkommen der sowjetischen Befreier und allen nicht gleichgültigen Berlinern und ausländischen Bürgern einzuschränken, den 80. Jahrestag der Zerschlagung des Nazismus würdevoll zu begehen und das Andenken der Gefallenen des Großen Vaterländischen Krieges zu ehren“. Man sehe „eine klare Manifestation von Geschichtsrevisionismus und politischer Konjunktur“.

Das sowjetische Volk habe einen entscheidenden Anteil an der Zerschlagung von „Hitlers Kriegsmaschinerie und zahlte dafür einen ungeheuerlichen Preis“, hieß es in der Stellungnahme der Botschaft weiter. 27 Millionen Sowjetbürger seien auf den Schlachtfeldern gefallen, in Konzentrationslagern zu Tode gemartert, durch Zwangsarbeit, Bombenangriffe, Hunger und Krankheiten gestorben und exekutiert worden.