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Vor Landtagswahl Fraktionen gegen Senkung der Fünf-Prozent-Hürde

Trotz Forderungen nach einer niedrigeren Sperrklausel bleibt es in Sachsen-Anhalt bei der Fünf-Prozent-Hürde. Warum eine schnelle Änderung nicht infrage kommt.

Von dpa 30.09.2025, 04:02
Bislang müssen Parteien bei Wahlen über die Fünf-Prozent-Hürde springen. (Symbolbild)
Bislang müssen Parteien bei Wahlen über die Fünf-Prozent-Hürde springen. (Symbolbild) Sebastian Gollnow/dpa

Magdeburg - Vor der Landtagswahl 2026 wird es in Sachsen-Anhalt keine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde geben. Das haben die Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktionen deutlich gemacht. „Man kann nicht wenige Monate vor der Wahl neue Regeln aufstellen“, sagte SPD-Politiker Rüdiger Erben der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Diese Debatte hätte man vor zwei oder drei Jahren führen müssen.“

Der Verein „Mehr Demokratie“ hatte sich kürzlich für die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde ausgesprochen. Mit einer Drei-Prozent-Hürde gäbe es vermutlich mehr Regierungsoptionen, hieß es. Der Verein rief die Fraktionen auf, die Sperrklausel vor der anstehenden Landtagswahl zu senken.

Grüne und FDP könnten von einer Absenkung aktuell am ehesten profitieren, sie stellen die beiden kleinsten Fraktionen im Parlament und waren bei Umfrage im September unter die Fünf-Prozent-Hürde gerutscht.

Debatte möglich, aber nicht jetzt

„Bei uns gibt es keine Bereitschaft, diese Hürde abzusenken“, sagte AfD-Politiker Tobias Rausch. Wer diese Hürde nicht schaffe, dem fehle es an Legitimation für eine Mitwirkung im Parlament, so Rausch. Auch die CDU winkt ab. Die Regelung werde vor der Wahl auf keinen Fall geändert, sagte Andreas Schumann. 

 Olaf Meister  von den Grünen sagte, man verschließe sich einer Grundsatzdebatte nicht, vor der Landtagswahl sei das aber nicht angebracht. Auch Guido Kosmehl (FDP) betonte, man könne das Für und Wider abwägen, aber nicht mehr vor der Landtagswahl im nächsten Jahr.

„Dafür wäre eine umfangreiche Debatte notwendig, da muss man ein großes Anhörungsverfahren machen“, sagte Stefan Gebhardt (Linke). In der Kürze der Zeit bis zur Wahl sei das nicht machbar, so etwas müsse man zu Beginn einer Legislaturperiode tun, so Gebhardt.

Das ist der Hintergrund der Klausel

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. Bei der Verteilung der Sitze werden nach dem Wahlgesetz nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Grund für die Fünf-Prozent-Hürde sind Erfahrungen aus der Weimarer Republik in den Jahren von 1918 bis 1933. Damals gab es eine solche Grenze nicht. Das führte zu einer zersplitterten Parteienlandschaft, die die Zusammenarbeit und Regierungsbildungen erschwerte.