Prozesse Frau mit Armbrust getötet - Urteil gegen Mann rechtskräftig
Ein Mann lauert seiner Ehefrau nach der Trennung in Plauen mit einer Armbrust auf und tötet sie. Jetzt steht fest: Das war Mord.

Plauen/Zwickau - Nach einem tödlichen Angriff mit Armbrust und Messer auf eine Frau in Plauen ist die Verurteilung ihres Ehemanns wegen Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Mannes.
Das Landgericht Zwickau hatte den damals 46-Jährigen im vorigen August zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe die 37-Jährige ermordet, weil er sie nach einer Trennung nicht zurückgewinnen konnte und sie daraufhin vernichten wollte, entschied das Gericht. Der BGH bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei.
Beziehung von Unterwerfung und Dominanz geprägt
Die Tat hatte sich Ende Juli 2023 ereignet. Das Paar soll eine von BDSM geprägte Beziehung geführt haben - ein Sammelbegriff sexueller Präferenzen von Dominanz, Unterwerfung und Sadomasochismus. Es schloss laut BGH einen „Sklavenvertrag“, in dem die Frau die Rechte an ihrem Körper an ihren „Herrn“ abtrat. Doch dann trennte sie sich von dem Mann und ging eine neue Beziehung ein.
Mit Armbrust aufgelauert
Als sie noch einmal in die ehemals gemeinsame Wohnung in Plauen kam, um Katzen zu füttern, lauerte ihr der Mann auf und schoss ihr mit der Armbrust ins Gesicht. Anschließend stach er ihr mit einem Küchenmesser noch mehrmals in den Hals.
Die Frau hatte laut dem jetzt rechtskräftigen Urteil keine Chance, sich gegen den heimtückischen Angriff zu wehren. Der Mann habe zudem aus niederen Beweggründen gehandelt, weil er verhindern wollte, dass die Frau mit jemand anders in einer glücklichen Beziehung lebt.