Gesundheit Fünf Millionen Euro für Kliniken im ländlichen Raum
Für die flächendeckende Versorgung zahlen die Krankenkassen den ländlichen Kliniken Thüringens pauschal Geld. Für Kritik sorgt, dass die Häuser dafür künftig weniger Nachweispflichten haben.

Erfurt/Berlin - Thüringer Kliniken im ländlichen Raum erhalten im kommenden Jahr fünf Millionen Euro an Zuschüssen von den Krankenkassen. Gesetzliche und private Krankenversicherer zahlen insgesamt neun „bedarfsnotwendigen“ Häusern eine pauschale Förderung von bis zu einer Million Euro, wie die Barmer Thüringen mitteilte.
Die sogenannten Sicherstellungszuschläge zahlen die Kassen seit 2020 an diejenigen Kliniken, die unverzichtbar sind, um die flächendeckende stationäre Versorgung der Bevölkerung im Notfall und durch bestimmte Fachabteilungen sicherzustellen.
Die Förderpauschale der Kassen sei mittlerweile „ein relevanter Beitrag zum Sicherstellen der Versorgung“, sagte Robert Büssow, Landesgeschäftsführer der Barmer in Thüringen. „Das belegt den strukturellen Reformbedarf der stationären Versorgung im Freistaat.“
Kliniken erhalten Geld auch ohne finanzielles Defizit
Gefördert werden in Thüringen insgesamt sieben Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, fünf Geburtshilfekliniken sowie je zweimal Standorte für Innere Medizin sowie Chirurgie im ländlichen Raum, wie es weiter hieß. Konkret erhalten die folgenden Krankenhäuser die Sicherstellungszuschläge:
- Helios Klinikum Meiningen
- Hufeland Klinikum Mühlhausen
- Henneberg-Klinik Hildburghausen
- Südharz-Klinikum Nordhausen
- Klinikum Bad Salzungen
- KMG Klinik Sondershausen
- Thüringen Kliniken Saalfeld
- SRH Zentralklinikum Suhl
- St. Georg Klinikum Eisenach
Der Zuschlag werde den Kliniken auch dann ausgezahlt, wenn sie kein finanzielles Defizit haben, hieß es in einer Mitteilung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Deutschlandweit erhalten so 129 bedarfsnotwendige Kliniken im kommenden Jahr insgesamt 79 Millionen Euro - 18,8 Millionen mehr als im laufenden Jahr, wie es weiter hieß.
Kassen kritisieren Lockerung der Förderkriterien
Für Kritik bei den Kassen sorgt eine Lockerung der Nachweispflichten für das Geld durch die zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Krankenhausreform des Bundes: So müssen die Krankenhäuser ab 2026 nicht mehr die ursprünglich zwingende Basisnotfallversorgung nachweisen. Gemeint sind damit laut Förderkriterienkatalog unter anderem eine zentrale Notaufnahme, mindestens sechs Intensivbetten und eine bestimmte Verfügbarkeit von Fachärzten. „Aus Sicht von Patientinnen und Patienten sind solche Strukturen von großer Bedeutung. Hinzu kommt, dass mehr Geld aus Beitragsgeldern fließt ohne Qualitätsnachweis“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.