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Tiere Gefährliche Hunde sollen zweite Chance bekommen

Aggressive Hunde könnten bald rehabilitiert werden – unter Auflagen. Auch auf die Halter anderer Hunde in Niedersachsen kommen Änderungen zu.

Von dpa 21.01.2026, 15:16
Der Umgang mit gefährlichen Hunden soll reformiert werden. (Symbolbild)
Der Umgang mit gefährlichen Hunden soll reformiert werden. (Symbolbild) Philipp Schulze/dpa

Hannover - Für Hundehalter in Niedersachsen soll sich einiges ändern: Die rot-grüne Landesregierung plant eine Reform des Hundegesetzes. Änderungen soll es unter anderem im Umgang mit gefährlichen Hunden geben, wie eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums sagte. Zuerst berichtete der NDR darüber.

Das ist geplant:

  • Als gesteigert aggressiv eingestufte Hunde sollen, wie in Schleswig-Holstein, eine Möglichkeit zur Rehabilitation erhalten. Die Einstufung als gefährlich könnte dann zurückgenommen werden, wenn nachweislich eine dauerhafte Verhaltensänderung des Hundes erreicht wird. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: „So müssen mindestens 2,5 Jahre zwischen Vorfall und Gefährlichkeitseinstufung liegen.“
  • Künftig sollen alle Halterinnen und Halter, die sich einen Hund anschaffen, einen sogenannten Hunde-Führerschein, den Sachkundenachweis, ablegen müssen. Bislang sind Halter, die in den vergangenen zehn Jahren über mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten haben, davon ausgenommen.
  • Wer mit seinem Hund umzieht oder ihn an jemand anderes abgibt, soll das nach der Gesetzesänderung melden müssen. Das soll eine bessere Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr ermöglichen mit Blick auf Hunde, die nur mit Erlaubnis gehalten werden dürfen. Kein Hund solle durch das Raster fallen, nur weil er einen neuen Halter hat, so das Ministerium.

Auf eine Rasseliste, mit denen die Haltung bestimmter Hunderassen an Auflagen geknüpft werden könnte, will das Land dagegen weiter verzichten. Für eine solche Liste sehe man keinen fachlichen Anlass – auch, weil auffällige Hunde anderer Rassen dann übersehen werden könnten.

Der Gesetzesentwurf soll dem Ministerium zufolge „in nächster Zeit“ ins Kabinett eingebracht und an den Landtag überwiesen werden.