Prozess nach Angriff in Schule Geplanter Amoklauf in Schule: Jugendlicher vor Gericht
Ein Jugendlicher stürmt mit Molotowcocktails in eine Schule und plant, sie anzuzünden. Als ein Schüler ihn überrascht, verletzt er diesen mit einem Messer. So stellt sich der Fall vor dem Prozess dar.

Bautzen/Bischofswerda - Wegen versuchter Tötung und weiterer Straftaten muss sich ein 17-Jähriger demnächst in einem Prozess am Landgericht Bautzen verantworten. Er war im August 2023 bewaffnet in eine Schule in Bischofswerda eingedrungen und hatte dort einen acht Jahre alten Jungen schwer verletzt. Der Polizei zufolge zündete sich der Angreifer nach der Tat selbst an. Die Flammen wurden gelöscht, er wurde festgenommen. Der damals 16-Jährige war früher selbst in diese Schule gegangen. Die Polizei schloss schon kurz nach der Tat nicht aus, dass er das Schulgebäude anzünden wollte.
Anklage auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Brandstiftung
Nun ist er wegen auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Brandstiftung angeklagt. Nach Angaben des Landgerichtes soll er im Mai 2023 eine Laube in einer Kleingartenanlage in Brand gesetzt und damals auch den Entschluss zu einem Amoklauf in seiner ehemaligen Schule gefasst haben. Beim Betreten des Schulgebäudes soll er bereits Molotowcocktails und eine mit Spiritus gefüllte Spielzeugspritzpistole sowie ein Feuerzeug bei sich geführt haben.
Mutmaßlicher Täter zündet sich selbst an und verletzte sich schwer
„Als er dabei gewesen sein soll in der Jungen-Toilette sein Vorhaben vorzubereiten, sei er von einem Schüler überrascht worden, den er deshalb unvermittelt mit einem Messer von hinten angegriffen hätte“, hieß es in der Information des Gerichtes weiter. Durch weitere Ereignisse habe der Angeklagte seinen Plan als gescheitert angesehen und seine Kleidung und damit sich selbst in Brand gesetzt. Danach sei er brennend die Treppe hinuntergelaufen. Er hatte sich selbst schwer verletzt und lag anfangs im Koma.
Der Prozess beginnt an diesem Mittwoch. Die Verhandlungen vor der Jugendstrafkammer sind bis 18. September vorgesehen und nicht öffentlich, da der Angeklagte Jugendlicher ist.