Asylbewerber Gericht stärkt Landratsamt im Streit um Arbeitspflicht
Seit vergangenem Jahr gilt für bestimmte Asylbewerber im Landkreis Greiz eine Arbeitspflicht. Die Regelung stößt auch auf Kritik, juristisch gibt es nun eine weitere Entscheidung.

Greiz/Erfurt - Im Streit um die in der Region geltende Arbeitspflicht für Asylbewerber hat das Landratsamt Greiz einen weiteren Erfolg vor Gericht verbucht. Das Thüringer Landessozialgericht hat die Beschwerde, mit der sich ein Asylbewerber gegen ein erstinstanzliches Urteil gegen die Pflicht wehren wollte, in einem Eilverfahren zurückgewiesen. Das teilte das Gericht auf seiner Website mit.
Zuvor hatte das Sozialgericht Altenburg die im vergangenen Jahr eingeführte Arbeitspflicht für Asylbewerber bestätigt. Der Anwalt des Asylbewerbers hatte daraufhin Berufung eingelegt, weshalb der Fall am Landessozialgericht Thema wurde.
Grundsätzlich hätten sich in dem Fall inzwischen auch die Vorzeichen geändert, wie es übereinstimmend aus dem Gericht und dem Landratsamt hieß. Denn: Der Asylbewerber sei inzwischen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für ihn gelte die Arbeitspflichtregelung also ohnehin nicht mehr.
Pflicht gilt aktuell für 158 Asylbewerber
Die Einführung öffentlicher und gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten in mehreren Thüringer Kommunen ist umstritten. Nach Angaben des Landratsamtes werden im Kreis Greiz Asylbewerbern verpflichtende gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten zugewiesen. Drei Migranten, die das ablehnten, hätten den Kreis verlassen. Für 158 Asylbewerber würde die Pflicht aktuell gelten. Für die Arbeit bekommen die Menschen 80 Cent pro Stunde. Auch in anderen Regionen Thüringen gibt es ähnliche Regelungen.