Nach Kunstdiebstahl Gestohlene Juwelen ab Mittwoch im Grünen Gewölbe zu sehen
Ihre Rückgabe durch die Juwelendiebe gut drei Jahre nach dem Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe war eine Sensation. Nun dürfen die wiedergewonnenen Schmuckstücke gezeigt werden - am alten Platz.
Dresden - Mehr als viereinhalb Jahren nach dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden sind die von den Tätern später zurückgegebenen Teile der Beute wieder in Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum. Am Dienstag präsentieren die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) die bisher nicht restaurierten Schmuckstücke an ihrem alten Platz im Juwelenzimmer.
Mit Öffnung des Museums am Tag darauf sind die dann für Publikum zu sehen. Die Öffnungszeiten wurden verlängert. Der Zugang zu den rekonstruierten Räumen im Erdgeschoss des Residenzschlosses ist nur mit Zeittickets möglich.
Die zurückgekehrten Juwelen befinden sich allerdings noch in dem Zustand, wie sie die Ermittler kurz vor Weihnachten 2022 in einer Berliner Anwaltskanzlei vorfanden: teils beschädigt und unvollständig. Denn sie sind Beweisstücke in noch laufenden Strafverfahren in dem Fall. Die im Zuge einer Verständigung im Prozess wegen des Einbruchs wiedergewonnenen Preziosen unterliegen weiterhin der Kontrolle des Landgerichts Dresden, ihr Zustand darf nicht verändert werden.
Spektakulärer Diebstahl im Jahr 2019
Der Kunstdiebstahl am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 einzigartige historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden.
Für den Einbruch und Brandstiftungen an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und Stromverteileranlagen wurden im Mai 2023 fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Freiheitsstrafen verurteilt, inzwischen rechtskräftig.
Am Ende der Beweisaufnahme hatten sie über ihre Verteidiger den zahlenmäßig größten Teil der Beute zurückgegeben. Von drei prominenten Objekten mit großen Steinen aber fehlt nach wie vor jede Spur.