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Kriminalität Großvater getötet: 24-jähriger Enkel muss in Psychiatrie

In der Nacht taucht der Enkelsohn bei seinen Großeltern in Berlin-Marzahn auf. Sie öffnen ihm. Doch später schlägt der junge Mann brutal zu. Der Opa überlebt den Angriff nicht. Nun fiel ein Urteil.

Von dpa 24.07.2025, 14:53
Ein 24-Jähriger, der seinen 88 Jahre alten Großvater tödlich attackiert und anschließend seine Großmutter erheblich verletzt hatte, soll nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. (Symbolbild)
Ein 24-Jähriger, der seinen 88 Jahre alten Großvater tödlich attackiert und anschließend seine Großmutter erheblich verletzt hatte, soll nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Berlin -    Nach dem gewaltsamen Tod eines 88-Jährigen hat das Berliner Landgericht die Unterbringung des Enkelsohnes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 24-Jährige habe sich in einem psychotischen Zustand befunden, als er seinen Großvater durch Schläge und Tritte umgebracht habe, begründete der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka. Anschließend habe er in der Wohnung in Berlin-Marzahn auch seine 84-jährige Großmutter erheblich verletzt. Der psychisch kranke Enkelsohn sei ohne Behandlung gefährlich für die Allgemeinheit.

Der 24-jährige Deutsche war laut Urteil am 8. Februar dieses Jahres zu seinen Großeltern in die Lea-Grundig-Straße gefahren. Sie hätten ihm nach Mitternacht geöffnet. Als er sich später bedrückt gefühlt habe und die Wohnung wieder verlassen wollte, sei es zu der „schlimmen Tragödie“ gekommen, so der Richter. Als der Großvater den Enkelsohn überreden wollte, noch zu bleiben, habe der 24-Jährige zugeschlagen und den 88-Jährigen auch getreten. „Er wollte um jeden Preis aus der Wohnung kommen.“

Als Polizisten klingelten, floh der Enkel

Der 88-Jährige sei noch am Tatort gestorben, hieß es weiter im Urteil. Der 24-Jährige habe auch die Großmutter durch schwere Schläge gegen Kopf und Gesicht erheblich verletzt. Weil Polizisten klingelten, habe er von der Seniorin abgelassen und sei über den Balkon geflohen. Damals sei noch nicht bekannt gewesen, dass der 24-Jährige an einer schizophrenen Erkrankung leidet.

Weil der Enkelsohn nicht schuldfähig war, könne er nicht bestraft werden, hieß es weiter. Juristisch handele es sich im Fall des Großvaters um einen Totschlag, im Fall der Großmutter um eine gefährliche Körperverletzung. Bei Behandlungseinsicht des jungen Mannes sei die Prognose nach Einschätzung einer psychiatrischen Gutachterin „langfristig als gut anzusehen“. 

Der 24-Jährige, der sich in einer Ausbildung zum Physiotherapeuten befand, wurde kurz nach der Tat festgenommen und vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Bei der Polizei hatte er gestanden und erklärt, er habe „alle anderen als Feinde betrachtet“. Als sein Opa auf dem Boden lag, sei er zu sich gekommen und habe „alles verstanden“.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidiger hatten keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.