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Mobbing in der Schule Günther-Wünsch kündigt Konsequenzen an

Wie schnell muss es auf Mobbing in der Schule Reaktionen geben? Bisher geht es oft nicht schnell genug. Die Bildungssenatorin stellt einige Änderungen in Aussicht.

Von dpa 30.06.2025, 17:25
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) will, dass künftig schneller auf Mobbingfälle reagiert wird. (Archivbild)
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) will, dass künftig schneller auf Mobbingfälle reagiert wird. (Archivbild) Jens Kalaene/dpa

Berlin - Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat als Konsequenz aus dem Fall des schwulen Pädagogen Oziel Inácio-Stech eine Überarbeitung der Beschwerdestrukturen in der Bildungsverwaltung angekündigt. Das Ziel müsse dabei sein, schneller als bisher verlässliche Ansprechpartner zu haben. „Wir brauchen eine zentrale Stelle, die steuert und monitort im Bereich der Mobbing- und Diskriminierungsfälle“, sagte sie im Anschluss an ein rund zweistündiges Gespräch mit Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. 

Die Parlamentarier hatten zuvor rund vier Stunden lang Einsicht in die Akten zum Umgang mit Inácio-Stech genommen, der nach eigenen Angaben wegen seiner Homosexualität monatelang von Schülerinnen und Schülern gemobbt, beschimpft und beleidigt wurde. Er beklagt außerdem Mobbing und falsche Vorwürfe durch eine Kollegin sowie mangelnde Unterstützung durch Schulleitung, Schulaufsicht und Bildungsverwaltung.

Handlungsbedarf auch bei der Schulaufsicht

Günther-Wünsch räumte ein, dass die bisherigen Strukturen nicht ausreichend seien: „Wir sehen ja, dass die dezentralen Stellen eher zur Verantwortungslosigkeit oder zur Verschiebung von Verantwortung geführt haben, aber nicht zur Lösung, geschweige denn zu Hilfsangeboten für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.“

„Und wir werden auch im Bereich der Schulaufsichten die Qualifizierung reformieren. Wir werden Aufgabenprofile neu nachschärfen, weil es zukünftig besser gelingen muss, dass Schulaufsichten Schulleitungen unterstützen“, sagte die Bildungssenatorin. 

„Deutlich geworden ist, dass es eben nicht mit einer einfachen Schutzzuweisung getan ist, sondern dass wir einen Fall haben, der von gegenseitigen Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfen, von gegenseitigem Fehlverhalten oder Vorwürfen des Fehlverhaltens gekennzeichnet ist“, sagte Günther-Wünsch.