Vorwurf der Volksverhetzung Gürth droht neuer Prozess wegen umstrittenem X-Post
Nach einem umstrittenen Post wurde CDU-Politiker Detlef Gürth freigesprochen - doch nun prüft die Staatsanwaltschaft Halle weitere juristische Schritte. So könnte es weitergehen.

Aschersleben - Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth muss sich möglicherweise erneut zum Vorwurf der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Nach dem Freispruch durch das Amtsgericht Aschersleben hat die Staatsanwaltschaft Halle Rechtsmittel eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Möglich ist eine Berufung am Landgericht Magdeburg oder eine erneute Anrufung des Oberlandesgerichts Naumburg. Das werde man entscheiden, wenn das Urteil des Amtsgerichts schriftlich vorliege, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Wir warten jetzt erstmal, dass das Urteil hier eintrudelt.“
Wer ist mit „Pack“ gemeint?
Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt (Landkreis Börde) während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf Gürths X-Profil unter anderem zu lesen gewesen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später von der Plattform gesperrt.
Am Amtsgericht war in der Verhandlung ausführlich darüber debattiert worden, wer genau mit dem Begriff „Pack“ gemeint war und wie das Wort auszulegen sei. Aus Sicht des Gerichts hat der Politiker mit dem Post nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders, sie hatte eine viermonatige Bewährungsstrafe für den Politiker gefordert. Mit dem Wort Pack werden aus ihrer Sicht alle Afghanen, die in Deutschland leben, als kriminell und asozial abgewertet.
Zweimal Freispruch für Gürth
Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der Abgeordnete sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl nicht, deshalb war es zur Hauptverhandlung gekommen. Dort war Gürth vor einem Jahr vom Amtsgericht Aschersleben freigesprochen worden.
Das Oberlandesgericht Naumburg hob das Urteil später jedoch auf, es bemängelte Lücken bei den getroffenen Feststellungen. Vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts war Gürth Ende Februar erneut freigesprochen worden.